Interessenschwerpunkte

Inhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vorwort

Die nachfolgend beschriebenen Interessenschwerpunkte beschreiben lediglich meine Vorliebe als Jurist für bestimmte Rechtsgebiete.

Für eine Beschreibung weiterer Rechtsgebiete, mit denen ich während meines fachlichen sowie beruflichen Werdegangs befasst war,  folgen Sie bitte diesem Link.

Darüber hinaus werden Sie im Laufe der nächsten Zeit zunehmend Kontextbäume (es handelt sich hierbei um Datenbanken, die strukturiertes Wissen enthalten) zu den verschiedensten Rechtsgebieten in meinem juristischen Expertensystem "Justitia21" finden. Das Ziel von Justitia21 ist, komplexe Sachverhalte solange in Einzelfragen, die nur mit "JA" oder "NEIN" zu beantworten sind, zu zerlegen, bis die Antwort des Rechtsratsuchenden feststeht. Außerdem soll mit Justitia21 das Recht für jedermann verständlicher gemacht werden. Für mehr Informationen zu Justitia21 folgen Sie bitte diesem Link.

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Verwaltungsrecht

Bereits seit meinem 18. Lebensjahr beschäftige ich mich intensiv mit dem Verwaltungsrecht. Das Verwaltungsrecht behandelt insbesondere die Beziehungen der Verwaltung zur "Verwaltungsumwelt", also vornehmlich zu den einzelnen Bürgern und ihren Vereinigungen. Mein besonderes Interesse für das Verwaltungsrecht habe ich bereits während meines Fachhochschulstudiums an der H.f.Ö.V. Bremen mit dem Abschluss zum Diplom-Verwaltungswirt (FH) entdecken können.

Das anschließende Studium der Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt "Staats- und Kommunalverwaltung" (mit den Bereichen Staatsrecht, Kommunalrecht, Öffentliches Dienstrecht / Beamtenrecht, Öffentliches Baurecht, Fachplanungsrecht, Finanzverfassungsrecht, Datenschutzrecht) sowie mein beruflicher Werdegang (vgl. nur meinen Lebenslauf) qualifizieren mich meines Erachtens für das Verwaltungsrecht.

Meine wissenschaftlichen Fähigkeiten habe ich schließlich mit  der Bearbeitung meiner Dissertation mit dem Thema "Der polizeiliche Platzverweis im Rechtsstaat" in der Zeit vom September 1997 bis Januar 2001 und der anschließenden erfolgreichen Promotion unter Beweis gestellt.

Zur Beantwortung häufig gestellter Fragen (FAQs) folgen Sie bitte diesem Link.

Weitere ausführliche Antworten zu praxisnahen Fragen erhalten Sie in meinem juristischen Expertensystem "Justitia21". Für mehr Informationen zu Justitia21 folgen Sie bitte diesem Link.

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Verkehrsrecht

Mein beruflicher Werdegang führt mich seit meinem 18. Lebensjahr selbstverständlich auch zum Verkehrsrecht. Während meiner ehemaligen Tätigkeit als Rechtsanwalt habe ich über viele Jahre Verkehrsunfallgeschädigte im Bereich der Verkehrsunfallregulierung bzw. auf dem Gebiet des Schadensrechts beraten und vertreten.

Ein Verkehrsunfallort ist für mich zugleich ein "Tatort". Um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Unfallgegner durchsetzen zu können, sollten Sie nach der Absicherung der Unfallstelle und nach der Erste-Hilfe-Leistung unmittelbar noch vor Ort Informationen und Beweismittel sichern. Ist bei der Schadenregulierung die Haftungslage unklar, wird die gegnerische Versicherung lediglich einen Teil Ihres Schadens regulieren.

Es versteht sich von selbst, dass zum Verkehrsrecht auch das Ordnungswidrigkeitenrecht und das Deliktsrecht gehört.

Zur Beantwortung häufig gestellter Fragen zum Verkehrsrecht (FAQs) folgen Sie bitte diesem Link.

Weitere ausführliche Antworten zu praxisnahen Fragen erhalten Sie in meinem juristischen Expertensystem "Justitia21". Für mehr Informationen zu Justitia21 folgen Sie bitte diesem Link.

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Strafrecht

Ebenfalls seit meinem 18. Lebensjahr beschäftige ich mich intensiv mit dem Strafrecht und dem Strafverfahrensrecht (siehe nur meinen Lebenslauf). Ich gehöre noch zu denjenigen, die den Beruf des Polizeibeamten von der Pike auf gelernt haben: begonnen im September 1980 bis Juli 1982 mit der Ausbildung zum Polizeivollzugsbeamten; von September 1989 bis Juni 1992 absolvierte ich das Studium zum Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst an der Hochschule für Öffentliche Verwaltung (H.f.Ö.V.) Bremen mit dem Abschluss zum Diplom-Verwaltungswirt (FH).

Vom Wintersemester 1993/94 bis Sommersemester 1997 erfolgte dann zusätzlich das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bremen und von August 1998 bis Mai 2000 das Referendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Celle in Niedersachsen.

Aufgrund meines Lebenslaufes verfüge ich daher nicht nur über ein umfassendes Erfahrungswissen auf dem Gebiet des Strafrechts und Strafverfahrensrechts, sondern darüber hinaus auch über ein solides Insiderwissen, welches im Normalfall nicht vermittelt wird.

In unserem Rechtssystem gilt jemand solange als unschuldig, bis er rechtskräftig wegen einer Straftat verurteilt worden ist. Wie aber hoch Kriminelle ausgerechnet die strafrechtlichen Instrumentarien missbrauchen, um Andersdenkende zu kriminalisieren und um sie so in ihrer Reputation zu schädigen, habe ich ausführlich in dem Fall "Mobbing oder mehr?", in dessen "Fallabwandlung" sowie in meinem autobiografischen Roman dargestellt.

Des Weiteren gehören zum Strafrecht auch das Wirtschaftsstrafrecht, die Straßenverkehrsdelikte wie Trunkenheit im Straßenverkehr, Nötigung, Verkehrsunfallflucht oder gar fahrlässige Tötung.

Die Strafzumessung dient dazu, bei einem überführten Täter die schuldangemessene Strafe im Einzelfall zu finden.

Sie sollten möglichst früh einen Rechtsanwalt beauftragen. Nur er erhält vollständige Akteneinsicht in die Ermittlungsakte, etwaige Beiakten und Beweismittel. Erst nach Akteneinsicht kann der Rechtsanwalt beurteilen, welche Verteidigungsmöglichkeiten bestehen.

Zur Beantwortung häufig gestellter Fragen zum Strafrecht (FAQs) folgen Sie bitte diesem Link.

Weitere ausführliche Antworten zu praxisnahen Fragen erhalten Sie in meinem juristischen Expertensystem "Justitia21". Für mehr Informationen zu Justitia21 folgen Sie bitte diesem Link.

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IT-Recht / EDV-Recht

Seit meiner Hobbyprogrammierung (mein erstes Programm habe ich bereits im Jahre 1979 geschrieben) habe ich mich sehr gern auch mit dem IT-Recht / EDV-Recht auseinandergesetzt. Damit Sie sich einen Eindruck von meinem aktuellen Software-Projekt machen können, folgen Sie bitte diesem Link.

Das IT-Recht (Informationstechnologierecht bzw. EDV-Recht / Computerrecht) umfasst insbesondere Regelungen aus dem allgemeinen Zivilrecht, dem Verwaltungsrecht und dem Strafrecht. Zum EDV-Recht gehört selbstverständlich auch das Internetrecht: hier sind häufig Angelegenheiten auf den Gebieten des Urheberrechts, des Medienrechts bzw. des Persönlichkeitsrechts und des Internetstrafrechts zu klären.

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Weitere ausführliche Antworten zu praxisnahen Fragen erhalten Sie in meinem juristischen Expertensystem "Justitia21". Für mehr Informationen zu Justitia21 folgen Sie bitte diesem Link.

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Vertragsrecht

Schon seit der erfolgreichen Absolvierung der Einjährigen Höheren Handelsschule habe ich mich gern mit Vertragsrechtsfragen befasst. Zwar besteht im Zivilrecht der Grundsatz der Privatautonomie. Die Entwicklung der Rechtsprechung in den vergangenen Jahren hat jedoch gezeigt, dass dieser Grundsatz nur noch insoweit Bestand hat, soweit die Vertragspartner das Rechtsgeschäft autonom abschließen konnten. Das Öffentliche Recht, insbesondere die Grundrechte und die europäischen Grundfreiheiten, spielen auch im Vertragsrecht vermehrt eine besondere Rolle. Nicht zuletzt nimmt das Europäische Recht zunehmend auf unser nationales Recht Einfluss.

Gerade aus den besonderen Vertragsrechtsarten wie z. B. Kaufvertragsrecht, Werkvertragsrecht, Maklervertragsrecht, Mietvertragsrecht, Arbeitsvertragsrecht und privates Unfallversicherungsrecht lassen sich meines Erachtens sehr gut Ausgangsfragen ableiten, die praxisrelevant aufgearbeitet sehr gut in meinem juristischen Expertensystem "Justitia21" zum Abruf über das Internet Rechtsratsuchenden zur Verfügung gestellt werden können.

Für die Generierung von Forderungsaufstellungen habe ich das Forderungsberechnungsprogramm AH-Forderung entwickelt. Eine Kurzbeschreibung des Programmes entnehmen Sie bitte diesem Link. Die Freewareversion als Windows-App kann hier heruntergeladen werden. Die Online-Version von AH-Forderung wurde in Justitia21 integriert und kann direkt über diesen Link aufgerufen werden.

Zur Beantwortung häufig gestellter Fragen (FAQs) folgen Sie bitte diesem Link.

Weitere ausführliche Antworten zu praxisnahen Fragen erhalten Sie in meinem juristischen Expertensystem "Justitia21". Für mehr Informationen zu Justitia21 folgen Sie bitte diesem Link.

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