Strafrecht

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Welche Aufgabe hat die Strafgerichtsbarkeit?

Eine Vielzahl von Gesetzen, wie zum Beispiel das Strafgesetzbuch (StGB) und das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) oder das Straßenverkehrsgesetz (StVG), enthalten Vorschriften, die festlegen, welches Verhalten unter Strafandrohung verboten ist und welche Strafen bei Verstößen gegen diese Vorschriften drohen. So heißt es z. B. in § 223 Abs. 1 StGB: "Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit beschädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft".

Mit den Strafvorschriften verfolgt der Staat die wichtige Aufgabe, Güter der Gemeinschaft sowie des einzelnen zu schützen und hierdurch ein gedeihliches Zusammenleben in unserer Gesellschaft zu sichern. Diese Aufgabe kann aber nur erfüllt werden, wenn die Vorschriften nicht nur im Gesetz stehen, sondern im Falle eines Verstoßes auch geahndet werden.

In dieser Hinsicht erfüllt die Strafgerichtsbarkeit die Aufgabe, die Strafvorschriften durchzusetzen, d. h. einen entsprechenden Verstoß gegen Strafvorschriften zu verfolgen und abzuurteilen. Dies geschieht in einem nach genauen Regeln ablaufenden - fairen - Strafverfahren.

Dabei haben die Strafgerichte die Aufgabe, die Schuld oder Nichtschuld des Angeklagten festzustellen und aufgrund dessen ein gerechtes Urteil zu fällen. Da ein Strafverfahren für den Beschuldigten einen belastenden Eingriff bedeutet, muss gewährleistet werden, dass die Beschuldigten durch das Verfahren nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar in ihren Belangen beeinträchtigt werden.

Vor diesem Hintergrund regeln strikte Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) und des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) den Verfahrensablauf. Eine verfassungskonforme Auslegung dieser Gesetze zieht die Grenzen der staatlichen Eingriffsbefugnisse gegen den Beschuldigten.

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Welche Aufgabe haben die Staatsanwaltschaften?

Die Staatsanwaltschaften sind Strafverfolgungsbehörden. Sie leiten die strafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Sie hat, sobald sie vom Verdacht einer strafbaren Handlung erfährt, den Sachverhalt zu erforschen. Es steht also nicht in ihrem Belieben, ob sie einschreiten will oder nicht. Nur ausnahmsweise, z.B. bei Beleidigung oder Hausfriedensbruch, ist für eine Verfolgung ein Strafantrag des Geschädigten erforderlich. Vom Strafantrag zu unterscheiden ist die Strafanzeige. Sie ist die bloße Mitteilung an die Staatsanwaltschaft, die Polizei oder das Amtsgericht, dass eine Straftat begangen wurde. Die Strafanzeige kann nicht zurückgenommen werden. Hat die Staatsanwaltschaft einmal Kenntnis von einer Straftat, muss sie ermitteln und gegebenenfalls Anklage erheben. Der Strafantrag kann zurückgenommen werden.

Bei ihren Ermittlungen bedient sich die Staatsanwaltschaft in aller Regel der Polizei, die den Tatort aufsucht, die Zeugen vernimmt und die weiteren Beweise sichert. Die Staatsanwaltschaft kann der Polizei hierbei Weisungen erteilen. Einige Maßnahmen sind der Staatsanwaltschaft allein vorbehalten, z. B. kann nur sie beim Ermittlungsrichter einen Haftbefehl beantragen, auf Grund dessen ein Beschuldigter in Untersuchungshaft genommen wird.

Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob gegen den Beschuldigten Anklage zu erheben ist. Liegt nach dem Ermittlungsergebnis tatbestandlich gar keine Straftat vor oder kann die Straftat nicht nachgewiesen werden, so wird das Verfahren eingestellt. Ist die Staatsanwaltschaft der Auffassung, dass eine Straftat nachweisbar ist, erhebt sie Anklage oder beantragt beim Gericht den Erlass eines Strafbefehls. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren auch gegen eine Geldbuße, in manchen Fällen auch ohne jede Sanktion, einstellen.

Haben Sie selbst Strafanzeige erstattet und hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt, so können Sie, wenn Sie durch die Straftat betroffen sind, gegen den Einstellungsbescheid Beschwerde einlegen, über die in der Regel der Generalstaatsanwalt entscheidet. Im Falle der Ablehnung der Beschwerde kann der Verletzte beim zuständigen Gericht binnen zwei Wochen eine gerichtliche Entscheidung beantragen. Auf diese Weise kann die Staatsanwaltschaft unter Umständen durch das Gericht zur Anklageerhebung veranlasst werden.

Kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, nimmt der Staatsanwalt daran teil. Fällt das Gericht ein Urteil, das nach Auffassung der Staatsanwaltschaft nicht zutrifft, kann sie - wie regelmäßig auch der Angeklagte - Berufung oder Revision einlegen.

Nach einer rechtskräftigen Verurteilung leitet die Staatsanwaltschaft die Vollstreckung ein: Sie treibt die Geldstrafen ein und lädt die zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung Verurteilten zum Strafantritt in die Justizvollzugsanstalt.

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Muss einer Vorladung der Polizei zur Aussage Folge geleistet werden?

Im Gegensatz zu Vorladungen von Richtern, Staatsanwälten und der Steuerfahndung muss einer Vorladung der Polizei keine Folge geleistet werden. Der Polizei steht auch kein Zwangsmittel zur Verfügung, um einen Zeugen zum Erscheinen zur Vernehmung zu zwingen. Ebensowenig kann die Polizei die Vorladung des Beschuldigten zur Vernehmung durchsetzen.

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Muss ein Beschuldigter eine Aussage machen?

Meines Erachtens sollte der Beschuldigte ohne einen Rechtsanwalt grundsätzlich zunächst keine Angaben zur Sache machen. Bei auch nur der geringsten Einlassung zur Sache macht er sich evtl. zum Beweismittel gegen sich selbst. Inwieweit eine Einlassung zur Sache später erfolgen sollte, entscheidet der Rechtsanwalt regelmäßig erst nach Akteneinsichtnahme und Rücksprache mit seinem Mandanten. Dies gilt um so mehr, weil zukünftig durch mehr Möglichkeiten zur Verlesung von Schriftstücken, etwa Protokolle von Polizeibeamten, auf die persönliche Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen verzichtet werden kann. 

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Wie soll ich mich bei einer Durchsuchung verhalten?

Hier kann auf die vorherigen Ausführungen verwiesen werden. Auch bei einer Durchsuchung sollten zunächst keine Angaben zur Sache gemacht werden. Stimmen Sie der Durchsuchung nicht zu und geben Sie keine Gegenstände mit Einverständnis heraus. Lassen Sie sich jeweils eine Kopie des Durchsuchungsbeschlusses und des Durchsuchungsprotokolles (samt Übersicht über beschlagnahmte Gegenstände) aushändigen. Nur in seltenen Ausnahmefällen ist eine Durchsuchung ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss zulässig. 

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Welches Sanktionensystem steht dem Staat zur Verfügung?

Das Strafrecht bedient sich verschiedener Sanktionsformen, die sich in Strafen und Maßregeln der Besserung und Sicherung unterscheiden. Während Strafen eine Schuld des Täters bei Begehung der Tat voraussetzen, erfordern Maßregeln eine fortdauernde Gefährlichkeit des Täters für die Zukunft.

Strafen sind die

  • Freiheitsstrafe
  • Geldstrafe
  • Vermögensstrafe
  • Fahrverbot

Maßregeln der Besserung und Sicherung sind die

  • Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
  • Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
  • Unterbringung in der Sicherungsverwahrung
  • Führungsaufsicht
  • Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Berufsverbot

Begeht beispielsweise ein Geisteskranker und damit schuldlos handelnder Mensch einen Mord, so kann er für die ohne Schuld begangene Tat nicht „bestraft“ werden. Er kann dafür aber in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden, wenn er für die Allgemeinheit weiterhin gefährlich ist.

Strafen und Maßregeln schließen sich nicht gegenseitig aus, sondern können auch nebeneinander bestehen. Ergibt sich beispielsweise bei der Begehung einer schuldhaften Verkehrsstraftat aus den Umständen, dass der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist, so wird neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe auch die Maßregel der Entziehung der Fahrerlaubnis verhängt.

Neben den genannten Strafen und Maßregeln bestehen weitere Sanktionsmöglichkeiten wie der Verlust der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit und des Stimmrechts, sowie der Verfall und die Einziehung.

Bei Straftaten von Jugendlichen und Heranwachsenden sieht das am Erziehungsgedanken orientierte Jugendstrafrecht von den vorgenannten Strafen und Maßregeln abweichende, besondere Sanktionsformen vor.

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Wann darf eine Freiheitsstrafe verhängt werden?

Eine Freiheitsstrafe darf nur durch den Richter verhängt werden, und auch nur dann, wenn das verletzte Strafgesetz als Rechtsfolge die Verhängung einer Freiheitsstrafe vorsieht. Das Gesetz regelt dabei die jeweilige Dauer der Freiheitsstrafe nicht im einzelnen. Es gibt lediglich einen sog. Strafrahmen vor, innerhalb dessen der Richter eine Strafe finden muss, die der Tat und dem Täter gerecht wird. Die Strafe ist zeitlich begrenzt, soweit nicht lebenslängliche Freiheitsstrafe vorgesehen ist (so bei Mord). Die zeitlich begrenzte Freiheitsstrafe dauert mindestens 1 Monat und höchstens 15 Jahre. Hat der Straftäter vor seiner Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe in Untersuchungshaft gesessen, wird diese Zeit in der Regel auf die verhängte Freiheitsstrafe angerechnet. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafen findet in sog. Justizvollzugsanstalten statt.

Setzt der Richter die Vollstreckung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung aus, bleibt der Verurteilte vorerst in Freiheit. Die Strafaussetzung zur Bewährung soll dem Täter die Gelegenheit geben, durch straffreies Verhalten nach der Verurteilung sowie durch Erfüllung bestimmter Auflagen und Weisungen (Beispiel: Zahlung eines Geldbetrages an eine gemeinnützige Einrichtung) von der Haft verschont zu werden.

Voraussetzung dafür, dass eine Strafaussetzung zur Bewährung erfolgen kann, ist eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von nicht mehr als zwei Jahren. Darüber hinaus muss dem Verurteilten für die Zukunft eine „günstige Sozialprognose“ gestellt werden können, d. h. es muss zu erwarten sein, dass er auch ohne die Einwirkung des Strafvollzugs künftig keine Straftaten mehr begehen wird.

Dem Verurteilten kann für die gesamte oder teilweise Dauer der Bewährungszeit, die zwischen zwei und fünf Jahren beträgt, ein Bewährungshelfer bestellt werden.

Begeht der Verurteilte in der Bewährungszeit neue Straftaten oder verstößt er gegen Auflagen und Weisungen in einer Weise, dass die Begehung neuer Straftaten befürchtet werden muss, widerruft das Gericht die Strafaussetzung zur Bewährung. Andernfalls erlässt es die Strafe nach Ablauf der Bewährungszeit.

Setzt das Gericht nicht schon bei der Verurteilung die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung aus, kann dem Verurteilten nach Verbüßung von zwei Dritteln, in besonderen Fällen auch nach Verbüßung der Hälfte der Strafzeit, der Rest der Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Bei lebenslanger Freiheitsstrafe ist die Aussetzung der Reststrafzeit zur Bewährung nach Verbüßung von 15 Jahren Haft möglich, wenn nicht wegen der besonderen Schwere der Schuld des Verurteilten die Vollstreckung der lebenslänglichen Strafe notwendig ist.

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Wonach richtet sich eine Geldstrafe?

Die Geldstrafe wird in der Regel nicht neben der Freiheitsstrafe, sondern allein angeordnet. Sie wird in sog. Tagessätzen verhängt. Die Anzahl der Tagessätze, die zwischen fünf und dreihundertsechzig liegen können, bestimmt der Richter unter Berücksichtigung der Schuld des Täters und den Wirkungen der Strafe auf ihn. Die Höhe eines Tagessatzes richtet sich dagegen allein nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Straftäters. Von Bedeutung ist hier zum Beispiel, welches Einkommen der Angeklagte bezieht und ob er Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen hat. Zu zahlen hat der Verurteilte letztlich das, was sich nach Multiplikation von Anzahl und Höhe der festgesetzten Tagessätze ergibt (Beispiel: 10 Tagessätze á 50,- EUR = 500 EUR).

Ist der Verurteilte finanziell nicht in der Lage, die Geldstrafe sofort zu zahlen, so kann ihm eine Zahlungsfrist gesetzt oder eine Zahlung in Raten gestattet werden. Zahlt er die Geldstrafe nicht und kann diese bei ihm auch sonst nicht beigetrieben werden, muss er eine sog. Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen.

Eine Besonderheit in Ausnahmefällen bei Geldstrafen bis zu 180 Tagessätzen sieht das Gesetz vor, wenn zu erwarten ist, dass der Angeklagte auch ohne die Verhängung der Geldstrafe keine Straftaten mehr begehen wird und weitere besondere Umstände vorliegen. Das Gericht verwarnt den Angeklagten dann, bestimmt die Höhe der Geldstrafe und behält sich die Verurteilung zu dieser Strafe vor (sog. Verwarnung mit Strafvorbehalt). Die Geldstrafe wird nur verhängt, wenn der Verurteilte innerhalb einer Bewährungszeit versagt, insbesondere gegen Auflagen des Gerichts verstößt oder erneut Straftaten begeht.

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Was ist eine Vermögensstrafe? 

Die Vermögensstrafe ist die Verurteilung zur Zahlung eines am Tätervermögen ausgerichteten Geldbetrages. Sie darf nur in gesetzlich besonders geregelten Fällen verhängt werden und auch nur dann, wenn der Täter zu einer Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren verurteilt worden ist. Die Vermögensstrafe hat insbesondere im Bereich der organisierten Kriminalität Bedeutung.

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Wann kann ein Fahrverbot verhängt werden?

Das Fahrverbot kann neben einer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe verhängt werden, wenn jemand eine Straftat bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat. (Beispiel: Der Täter benutzt seinen Pkw zur Durchführung einer Straftat).

Verboten wird das Führen bestimmter Kraftfahrzeugen oder Kraftfahrzeuge aller Art. Das Fahrverbot kann für die Dauer von einem bis zu drei Monaten verhängt werden. Die Fahrerlaubnis geht infolge des Fahrverbotes nicht verloren. Der Führerschein wird jedoch für die Zeit des Verbotes amtlich verwahrt. Ein Fahrverbot darf nicht nur durch das Gericht, sondern auch durch die Verwaltungsbehörde wegen einer Ordnungswidrigkeit verhängt werden.

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Wozu dient die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus?

Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus dient zum einen dem Schutz der Allgemeinheit vor der Gefährlichkeit des Straftäters. Zum anderen soll der Straftäter durch die Unterbringung – soweit möglich - von seiner Krankheit geheilt oder zumindest in seinem krankhaften Zustand gepflegt werden. Voraussetzung für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ist es, dass jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit oder der verminderten Schuldfähigkeit begangen hat, von ihm infolge seines Zustandes weitere erhebliche rechtswidrige Taten drohen und er deshalb gefährlich für die Allgemeinheit ist.

Die Dauer der Unterbringung ist zeitlich nicht begrenzt, d. h. die Maßregel dauert so lange, wie der Zweck es erfordert, unter Umständen also auch lebenslänglich. Das Gericht muss in regelmäßigen Abständen prüfen, ob nicht besondere Umstände vorliegen, die es rechtfertigen, die weitere Vollstreckung der Unterbringung zur Bewährung auszusetzen. Dies kann beispielsweise dann in Betracht kommen, wenn es aufgrund der Bereitschaft des Täters zu einer medikamentösen Behandlung in einer offenen Einrichtung vertretbar erscheint, dass er sein weiteres Leben außerhalb einer geschlossenen Anstalt verbringt. Bei dieser Entscheidung müssen sowohl die Belange des Täters als auch die Interessen der Allgemeinheit berücksichtigt werden.

Wird die Vollstreckung der Unterbringung zur Bewährung ausgesetzt, tritt automatisch die sog. Führungsaufsicht ein.

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Wann erfolgt die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt?

Eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt erfolgt bei Straftätern, die den Hang haben, Alkohol oder andere berauschende Mittel zu sich zu nehmen. Voraussetzung ist, dass der Straftäter die Tat im Rauschzustand oder infolge seines Hanges zu berauschenden Mitteln begangen hat (Beispiel: sog. Beschaffungskriminalität) und wegen dieser verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt worden ist, weil er bei deren Begehung schuldunfähig war. Es muss ferner die Gefahr bestehen, dass er infolge seines Hanges weitere erhebliche Taten begehen wird. Schließlich muss Aussicht auf eine erfolgreiche Behandlung bestehen. Die Unterbringung erfolgt meist in geschlossenen Stationen psychiatrischer Krankenhäuser. Die Dauer der Maßregel ist auf zwei Jahre beschränkt.

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Wann erfolgt die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung?

Die Sicherungsverwahrung ist die einschneidenste Maßregel des Strafrechts. Ihr Zweck ist in erster Linie, die Allgemeinheit vor gefährlichen Tätern zu schützen. Sie ist für gemeingefährliche Hangtäter vorgesehen und soll bei Taten angeordnet werden, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden oder wo schwerer wirtschaftlicher Schaden angerichtet wird.

Voraussetzung für die Anordnung einer Sicherungsverwahrung ist, dass der Angeklagte wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren verurteilt wird und schon davor wegen vorsätzlicher Straftaten zu Freiheitsstrafen verurteilt worden ist oder hätte verurteilt werden können.

Demnächst wird die Sicherungsverwahrung auch verhängt werden dürfen, wenn der Verurteilte aus dem Gefängnis entlassen werden muss, aber die hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass er nach seiner Freilassung wieder eine schwere Straftat begehen wird. Nach neuen Gesetzesvorhaben der Länder sollen Straftäter in Sicherungsverwahrung genommen werden können, bei denen das weder in ihrem Urteil vorgesehen ist noch darin vorbehalten war. Dem Gericht werden künftig also drei Möglichkeiten zur Verfügung stehen: Es kann bereits im Urteil anordnen, dass ein gefährlicher Straftäter nach dem Gefängnis in Sicherungsverwahrung kommt. Es kann ferner im Urteil die Sicherungsverwahrung vorbehalten. Außerdem kann es bei Straftätern, wo weder das eine noch das andere bisher vorgesehen war, Sicherungsverwahrung anordnen.

Die Sicherungsverwahrung wird in speziell dafür ausgerichtete Justizvollzugsanstalten vollzogen.

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Was ist die Aufgabe einer Führungsaufsicht?

Aufgabe der Führungsaufsicht ist es, gefährliche oder gefährdete Täter in ihrer Lebensführung in der Freiheit über gewisse kritische Zeiträume hinweg zu unterstützen und zu überwachen, um sie von weiteren Straftaten abzuhalten.

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Wann kann das Gericht die Fahrerlaubnis entziehen?

Das Gericht kann die Fahrerlaubnis entziehen, wenn der Beschuldigte eine Straftat bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges oder unter Verletzung der Pflichten eines Fahrzeugführers begangen hat, und wenn sich aus der Tat ergibt, dass er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist.

Entziehung der Fahrerlaubnis bedeutet, dass dem Betroffenen die erteilte Fahrerlaubnis auf Dauer weggenommen wird. Anders als beim Fahrverbot, bei dem der Betroffene nur für die Dauer des Fahrverbotes an der Ausübung seiner Fahrerlaubnis gehindert wird, ist die Fahrerlaubnis bei Entziehung mit der Rechtskraft des Urteils erloschen und muss bei der Verwaltungsbehörde (Führerscheinstelle) neu beantragt werden. Das Gericht weist im Urteil die Verwaltungsbehörde an, dem Betroffenen erst nach Ablauf einer vom Gericht im einzelnen festgelegten Frist die Möglichkeit der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis zu geben. Diese Frist beträgt in der Regel mindestens 6 Monate und kann - je nach Schwere der Tat und des Eignungsmangels - 5 Jahre lang sein. In Ausnahmefällen kann auch eine Sperre auf Lebenszeit erfolgen.

Bestimmte Kraftfahrzeugarten (Beispiel: landwirtschaftliche Zugmaschinen) können von der Sperre ausgenommen werden.

Die Fahrerlaubnis kann dem Beschuldigten schon vor einer Verurteilung vorläufig entzogen werden, wenn die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass in einem gerichtlichen Verfahren die endgültige Entziehung erfolgen wird.

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Wozu dient ein Berufsverbot?

Das Strafrecht ermöglicht es, dem Täter aus Anlass einer rechtswidrigen Tat die Ausübung seines Berufes oder Gewerbes zu untersagen. Zweck des Berufsverbotes ist der Schutz der Allgemeinheit gegen Personen, die bei Ausübung ihrer Berufstätigkeit rechtswidrige Taten begehen, welche einen Missbrauch des jeweiligen Berufes oder Gewerbes oder ein grobe Verletzung der damit verbundenen Pflichten darstellen. Das Berufsverbot kann für die Zeit von einem Jahr bis zu fünf Jahren, in Ausnahmefällen aber auch für immer angeordnet werden. Das Verbot kann nach einem Jahr zur Bewährung ausgesetzt werden.

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Was bedeutet Verlust der Amtsfähigkeit, Wählbarkeit und des Stimmrechts?

Der Verlust der Amtsfähigkeit bedeutet den Verlust der Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden. Der Verlust der Wählbarkeit besteht hingegen in dem Verlust der Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen (Beispiel.: Landtagsmandat). Mit dem Verlust der Amtsfähigkeit und Wählbarkeit gehen in der Regel auch zugleich die Ämter bzw. Rechtsstellungen verloren, die der Verurteilte bereits erlangt hatte. Der Verlust der Amtsfähigkeit und Wählbarkeit tritt bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr automatisch für die Dauer von fünf Jahren ein. In sonstigen, gesetzlich besonders vorgesehenen Fällen kann das Gericht dem Verurteilten für die Dauer von zwei bis zu fünf Jahren die Amtsfähigkeit und Wählbarkeit aberkennen. Ebenfalls für die Dauer von zwei bis zu fünf Jahren kann das Gericht in gesetzlich besonders vorgesehenen Fällen dem Täter das Recht aberkennen, in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen oder zu stimmen. Der Verlust des Stimmrechts tritt nicht automatisch, sondern erst durch besonderen Richterspruch ein.

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Wann ordnet das Gericht den Verfall an?

Hat der Straftäter für die Tat oder aus ihr einen Vermögensvorteil erlangt, so ordnet das Gericht dessen Verfall an. Es handelt sich dabei in der Regel um Tatentgelte (Beispiel: Bestechungsgelder, Tatlohn) oder um Tatgewinne (Beispiel: Geld aus Drogenverkauf). Wird der Verfall angeordnet, geht das Eigentum an der Sache oder das verfallene Recht auf den Staat über.

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Wann ordnet das Gericht die Einziehung eines Gegenstandes an?

Bei vorsätzlich begangenen Straftaten dürfen bestimmte Gegenstände, die in unmittelbaren Zusammenhang mit der Tat stehen (Beispiel: Tatwaffe, gefälschte Banknoten), eingezogen werden. Das Eigentum an den Gegenständen geht auf den Staat über. Unter besonderen Umständen können auch Gegenstände, die nicht dem Täter gehören, eingezogen werden. Der Eigentümer erhält dann in der Regel eine Entschädigung.

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Was ist ein Verbrechen?

Längst nicht jede Tat ist ein Verbrechen. Daneben gibt es im Strafrecht auch das Vergehen. Wann das eine und wann das andere vorliegt, richtet sich nach der vom Gesetz vorgesehenen Strafe. Sieht das Strafgesetzbuch (StGB) für die Tat eine Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber vor, so handelt es sich um ein Verbrechen (z. B. Mord, schwere Körperverletzung, Raub, Vergewaltigung).

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Was ist ein Vergehen?

Wird vom Gesetz nur eine Geldstrafe oder eine geringere Freiheitsstrafe angedroht, so spricht man von einem Vergehen (z. B. Beleidigung, Körperverletzung, Nötigung, Diebstahl, Betrug).

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Was ist eine Ordnungswidrigkeit?

Eine Vielzahl von Gesetzen, etwa das Straßenverkehrsgesetz (StVG) oder das Waffengesetz (WaffG), enthalten Bestimmungen, die regeln, welches Verhalten als sogenannte Ordnungswidrigkeit anzusehen und insoweit mit einer Geldbuße zu belegen ist. So lautet etwa § 24 a Straßenverkehrsgesetz auszugsweise:

"(1) Ordnungswidrig handelt, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt.

...

(4) Die Ordnungswidrigkeit kann  mit Geldbuße bis zu eintausendfünfhundert Euro geahndet werden."

Geldbuße als Folge von Ordnungswidrigkeiten und Strafe als Folge eines Verbrechens sind miteinander verwandt. Denn beide stellten strafende Antworten auf unerlaubtes Verhalten dar. Im Unterschied zur Strafe werden Geldbußen jedoch für weniger schwerwiegende Rechtsbrüche (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitung) angeordnet. Anders als bei einer Bestrafung ist man bei Auferlegung einer Geldbuße auch nicht "vorbestraft", d. h. es erfolgt keine Eintragung in das Bundeszentralregister.

Geldbußen werden deshalb in aller Regel auch nicht von Strafgerichten, sondern von Verwaltungsbehörden in Form eines Bußgeldbescheides verhängt.

Zu einem gerichtlichen Verfahren kommt es erst, wenn der Betroffene gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegt.

Die Gerichte verfolgen dann - ebenso wie die Strafgerichte - die Aufgabe, in einem geordneten Verfahren durch richterliche Entscheidung darüber zu befinden, ob eine Ordnungswidrigkeit begangen worden und diese deshalb mit einer Geldbuße zu ahnden ist.

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Was ist eine Privatklage?

Grundsätzlich hat die Staatsanwaltschaft das sogenannte Anklagemonopol. Sie entscheidet über Erhebung der Anklage oder Einstellung des Verfahrens. Bei bestimmten Delikten, wie Sachbeschädigung, Beleidigung etc., vgl. § 374 StPO, kann ohne vorher die Staatsanwaltschaft einzuschalten, Privatklage erhoben werden. Die Staatsanwaltschaft verfolgt Privatklagedelikte nur, wenn daran ein öffentliches Interesse besteht. Das Privatklageverfahren verläuft weitestgehend wie ein Strafverfahren.

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Was ist eine Nebenklage?

Im Gegensatz zur Privatklage kann sich das Opfer einer Straftat nach Erhebung der Anklage durch die Staatsanwaltschaft dem Verfahren anschließen. Wann eine Nebenklage überhaupt möglich ist, regelt § 395 StPO (z.B. Sexualstraftaten, Körperverletzung). Der Nebenkläger ist zur ständigen Anwesenheit in der Hauptverhandlung berechtigt. Er kann sich im Verfahren aktiv durch Erklärungen, Fragen und Anträge beteiligen und so das Verfahrensergebnis beeinflussen. Er kann sich auch durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Wird der Angeklagte wegen einer den Nebenkläger betreffenden Tat verurteilt, hat er dem Nebenkläger die notwendigen Auslagen zu erstatten (= die zur Rechtsverfolgung erforderlichen Kosten einschließlich der Anwaltsgebühren).

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Was bedeutet Täter-Opfer-Ausgleich?

Der Täter-Opfer-Ausgleich ist eine Form der Schadenwiedergutmachung. Der Ausgleich durch den Täter kann entweder in der Zahlung eines Geldbetrages liegen oder aber in Arbeits- oder Ersatzleistungen, wie z.B. Reparatur der beschädigten Sache. Bei der zweiten Möglichkeit ist auf das persönliche Verhältnis zwischen Täter und Opfer zu achten und die Grenze der Zumutbarkeit zu berücksichtigen.

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Was ist ein Pflichtverteidiger?

Neben dem “normalen” Strafverteidiger, den man sich selbst auswählt (= Wahlverteidiger), gibt es noch den Pflichtverteidiger. Dessen Mitwirkung ist bei bestimmten Verfahren notwendig (z. B. Verbrechen, drohendem Berufsverbot, Sicherungsverfahren, Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage) und er wird daher vom Gericht bestellt, wenn der Angeschuldigte noch keinen Verteidiger hat. Wird vom Angeschuldigten ein Verteidiger genannt, so wird dieser grundsätzlich als Pflichtverteidiger vom Gericht bestellt.

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