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Bundeskriminalamt warnt vor Mafia07.02.2018 - 21:34:2607.02.2018 - 21:34:26
Nun warnt auch das Bundeskriminalamt (BKA) vor zunehmendem
Einfluss der Mafia auf allen gesellschaftlichen Ebenen:

"Vielen ist gar nicht bewusst, welchen Einfluss, welche Macht die
Mafia auch hierzulande hat. Die Organisation lasse nichts
unversucht, um in die Gesellschaft einzudringen und die Wirtschaft
zu schädigen. [...] Es gibt viele Bereiche, die für die Mafia
interessant sind, etwa öffentliche Verwaltungen, Ämter und
Behörden. Überall da, wo es um große Projekte, lukrative Aufträge,
Zulassungen oder Baugenehmigungen geht, muss man sensibel sein."
(Sabine Vogt, Abteilungsleiterin Schwere und Organisierte
Kriminalität beim BKA, zitiert nach: faz.net vom 02.02.2018)

Die Einflussnahme kann sehr differenziert erfolgen: "Eine
Einladung ins Restaurant, Spenden für den Sportverein, eine Kiste
Wein - solche angeblichen Freundschaftsdienste haben oft ganz
andere Hintergründe." (Vogt a.a.O.)

Wer einmal in die Hände der Mafia geraten sei, werde sich aus
eigener Kraft nur "schwer wieder befreien können". Der Staat sei
aber in der Lage, durch spezielle Programme "aussagewillige
Mafia-Opfer zu schützen". (Vogt a.a.O.)
http://www.andre-helmke.de
[Autor: RA Dr. André Helmke]

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Gleichungen lösen23.09.2017 - 11:08:4823.09.2017 - 11:08:48
Je mehr ich darüber nachdenke, desto mehr freue ich mich darauf,
meine Kreuze am 24. September 2017 machen zu dürfen! lächelndes, glückliches Gesicht mit offenem Mund

Wer hat Lust, mir bei der Lösung der folgenden Gleichungen
behilflich zu sein?

1. Gleichung:
==========

Nach einer jüngsten repräsentativen Umfrage haben sich 77 Prozent
der Bremerhavener und zuvor anlässlich einer Befragung durch die
NORDSEE-ZEITUNG 90 Prozent jeweils für eine Direktwahl des
Oberbürgermeisters ausgesprochen = KEIN Volksentscheid!

2. Gleichung:
==========

KEINE (repräsentative) Umfrage zur Wahlperiodenverlängerung =
Volksentscheid!


Lösungshinweise:
==============

- Irgendwie sind meine Gleichungen ins Ungleichgewicht geraten ...
lächelndes, glückliches Gesicht

- Vermutlich liegt es daran, dass es sich bei der Abstimmung über
eine mögliche Wahlperiodenverlängerung überwiegend um Vorteile für
unsere Volksvertreter handelt ... unglückliches Gesicht

- Hinzu kommt, dass laut einer nicht repräsentativen
Online-Umfrage des WESER-KURIER mehr als die Hälfte der Wähler
nicht wissen, dass zeitgleich zur Bundestagswahl im Lande Bremen
ein Volksentscheid stattfindet. 51 Prozent der insgesamt 444
Befragten gaben an, nicht über die Abstimmung informiert zu sein.


Die Lösung lautet:
==============

Diesen Beitrag auf Facebook teilen, an der Abstimmung teilnehmen
und wählen gehen! lächelndes, glückliches Gesicht mit offenem Mund
http://www.andre-helmke.de
[Autor: RA Dr. André Helmke]

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Mehr Direktwahlen!03.08.2017 - 12:13:5703.08.2017 - 12:13:57
Deshalb setze ich mich so intensiv für Direktwahlen ein! erstauntes Gesicht mit offenem Mund
[Autor: RA Dr. André Helmke]
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Mehr Direktwahlen!03.08.2017 - 12:10:4103.08.2017 - 12:10:41
Deshalb setze ich mich so intensiv für Direktwahlen ein! erstauntes Gesicht mit offenem Mund
[Autor: RA Dr. André Helmke]
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Link02.08.2017 - 21:52:0102.08.2017 - 21:52:01
zum Beitrag "SPD gegen die Direktwahl des OB"
[Autor: RA Dr. André Helmke]
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Ergänzung zur Blockierung der Direktwahl09.06.2017 - 11:39:5609.06.2017 - 11:45:32
In Ergänzung zu meinem Blogbeitrag vom 25.03.2017 halte ich den
empathielosen Verweis der SPD Bremerhaven auf die Instrumente
Bürgerbegehren und Bürgerentscheid im Zusammenhang mit der
Einführung der Direktwahl des Oberbürgermeisters zudem aus
folgenden Gründen für heuchlerisch:

Die Rechtsgrundlage für ein Bürgerbegehren bzw. für einen
Bürgerentscheid ergibt sich aus § 16 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung
für die Stadt Bremerhaven (VerfBrhv) in der Fassung vom 3.
Dezember 2015. Demnach können die Bürgerinnen und Bürger der Stadt
beantragen (Bürgerbegehren), dass sie an Stelle der
Stadtverordnetenversammlung über eine
Selbstverwaltungsangelegenheit der Stadt entscheiden
(Bürgerentscheid).

Im gesamten Bundesgebiet können Bürgerinnen und Bürger einer Stadt
oder Gemeinde mittlerweile in wichtigen Angelegenheiten einen
Antrag auf Bürgerentscheid stellen. Dieser Antrag, der von einem
bestimmten Anteil von Wahlberechtigten unterzeichnet sein muss,
wird Bürgerbegehren genannt.

Ein Bürgerentscheid entfällt, wenn die Stadtverordnetenversammlung
die Durchführung der mit dem Bürgerbegehren verlangten Maßnahme
beschließt, § 15b Abs. 5 Satz 3 VerfBrhv (so bei der Verhinderung
der Überführung der Ortspolizeibehörde in eine Landespolizei
leider geschehen unglückliches Gesicht).

Gemäß § 17 Abs. 1 VerfBhv findet ein Bürgerentscheid in
Selbstverwaltungsangelegenheiten statt, wenn die
Stadtverordnetenversammlung dieses mit einer Mehrheit von zwei
Dritteln ihrer Mitglieder beschließt oder wenn ein Bürgerbegehren
gem. § 16 VerfBhv Erfolg hat.

Der Wunsch nach einem Bürgerentscheid kann also entweder von den
Bürgern selbst angezeigt werden, nämlich in Form eines
Bürgerbegehrens, oder aber von den kommunalen Politikern selbst
(Referendum).

Im Gegensatz zu einer Bürgerbefragung, die nur einen empfehlenden
Charakter hat, ist ein Bürgerentscheid nicht nur verbindlich,
sondern er wird mit einem Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung gleichgestellt.

Von besonderer Bedeutung ist nun bei einem Bürgerbegehren bzw.
Bürgerentscheid im Zusammenhang mit der Direktwahl des
Oberbürgermeisters der § 17 Abs. 3 Nr. 2. a) VerfBhv, wonach weder
ein Bürgerentscheid noch über § 16 Abs. 1 Satz 2 VerfBhv ein
Bürgerbegehren stattfinden darf "über die Verfassung für die Stadt
Bremerhaven".

Damit kann die Direktwahl des Oberbürgermeisters - entgegen der
empathielosen Verweisung der SPD Bremerhaven - gar nicht über ein
Bürgerbegehren bzw. einen Bürgerentscheid eingeführt werden! erstauntes Gesicht mit offenem Mund

Äußerst interessant ist nun die Entstehungsgeschichte des § 17
Abs. 3 Nr. 2. a) VerfBhv nach meinen bisherigen Erkenntnissen. cooles Gesicht

§ 17 Abs. 3 VerfBhv in der Fassung vom 3. Dezember 2015 entspricht
§ 15c Abs. 2 VerfBhv seit dem 05.07.2012 (Brem.GBl. S. 382).

Viele werden sich bestimmt daran erinnern, dass am 22.05.2011 eine
Wahl zur Stadtverordnetenversammlung stattfand. Danach wurde
nämlich die Große Koalition aus SPD und CDU in Bremerhaven nach 16
Jahren beendet (1995 bis 2011) und - wie auf Landesebene bereits
seit 2007 - eine Rot-Grüne Koalition mit einer Mehrheit von 27
Sitzen in der Stadtverordnetenversammlung gebildet.

Diese Rot-Grüne Koalition hat nach meinen Erkenntnissen sodann den
neuen § 15c VerfBhv durch Ortsgesetz vom 05.07.2012 (Brem.GBl. S.
382) eingefügt.

Wie zuvor ausgeführt enthält erst dieser neu eingefügte § 15c mit
Abs. 2 Nr. 2 a) VerfBhv a. F. seit 05.07.2012 (= § 17 Abs. 3 Nr.
2. a) VerfBhv n. F. seit 03.12.2015) den Ausschlussgrund für
Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in Verfassungsfragen.

Da es bis dahin eine derartige Beschränkung nicht gab, trägt die
damalige Rot-Grüne Regierung meiner Ansicht nach die Verantwortung
für diese Entmachtung der Menschen in unserer Stadt.

Angesichts der Umfrageergebnisse für die Einführung einer
Direktwahl des Oberbürgermeisters wäre es demokratisch durchaus
sinnvoll und meines Erachtens sogar geboten, über diese Frage ein
Bürgerbegehren oder besser noch gleich ein Bürgerentscheid in Form
eines Referendums zu organisieren.

Dies ist aber aufgrund der Einfügung des § 15c mit  Abs. 2 Nr. 2
a) VerfBhv a. F. seit 05.07.2012 (= § 17 Abs. 3 Nr. 2. a) VerfBhv
n. F. seit 03.12.2015) durch die Rot-Grüne Koalition in
Bremerhaven nicht mehr möglich! erstauntes Gesicht mit offenem Mund

Mir ist bis heute nicht klar, mit was für einer Begründung die
Rot-Grüne Koalition diese umfassende Einschränkung veranlasst hat.
Für mich ist jedenfall ein sachlicher Grund dafür nicht erkennbar.

Bei einer genaueren Betrachtung der Entstehungsgeschichte dieser
Vorschrift können aber Vermutungen geäußert werden: Bei der
Kommunalwahl im Mai 2011 wurde erstmals nach einem neuen Wahlrecht
gewählt. Im Vergleich zur vorherigen Wahl im Mai 2007 hatten sich
folgende Änderungen ergeben:

- 16- und 17-Jährige waren nun erstmals wahlberechtigt (aktives
Wahlrecht).

- Wähler/innen konnten aufgrund des neuen Mehrstimmenwahlsystems
bis zu fünf Stimmen vergeben, die beliebig auf die
Parteien/Wählervereinigungen bzw. Bewerber/innen verteilt werden
konnten (kumulieren und panaschieren).

- Eine Fünf-Prozent-Sperrklausel ist entfallen.

- Die Kandidatur von Einzelbewerbern ist möglich gewesen.

Die Einführung dieses neuen Wahlrechts ist auf ein im Jahr 2006
erfolgreich durchgeführtes Volksbegehren (zwinkerndes Gesicht) der Initiatoren
"Mehr Demokratie beim Wählen - Mehr Einfluss für Bürgerinnen und
Bürger" zurückzuführen.

Erst dadurch können die Bürger/innen unserer Stadt mit dem
sogenannten Kumulieren (Verteilen mehrerer Stimmen auf Kandidaten
unterschiedlicher Wahllisten) und Panaschieren (mehrereStimmen
einem bestimmten Kandidaten geben) mehr Einfluss auf die
Zusammensetzung der Bürgerschaft und der
Stadtverordnetenversammlung nehmen.

Ist die Einfügung des § 15c mit  Abs. 2 Nr. 2 a) VerfBhv a. F.
seit 05.07.2012 (= § 17 Abs. 3 Nr. 2. a) VerfBhv n. F. seit
03.12.2015) nun eine Antwort auf die Einführung insbesondere des
Kumulierens und Panaschierens durch den Verein "Mehr Demokratie"
im Rahmen eines Volksbegehrens?

Meiner Ansicht nach lässt dies bedauerlicherweise den Schluss zu!
nachdenkliches Gesicht

Denn bekanntlich haben diese Instrumente dazu geführt, dass von
den Parteien zum Teil schlecht platzierte Kandidaten auf den
Wahllisten durch persönliche Wählerstimmen nach vorn gerückt und
so in in die Stadtverordnetenversammlung von Bremerhaven
gelangten. lächelndes, glückliches Gesicht

Vermutlich wollte so die Rot-Grüne Regierung eine weitere Änderung
der Verfassung, wie z. B. die Einführung der Direktwahl des
Oberbürgermeisters, über ein Bürgerbegehren bzw. Bürgerentscheid
verhindern.

Da die SPD die Einführung der Direktwahl des Oberbürgermeisters
blockiert und Bürgerbegehren sowie Bügerentscheid in dieser Sache
verfassungsrechtlich von der damaligen Rot-Grünen Regierung
ausgeschlossen worden sind, wird es daher derzeit ohne eine
Änderung der Mehrheitsverhältnisse im Stadtparlament keine
Direktwahl des Oberbürgermeisters geben. unglückliches Gesicht

Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 VerfBhv bedarf die Änderung der
Stadtverfassung der Zustimmung von zwei Dritteln der gesetzlichen
Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und der Genehmigung des
Senats der Freien Hansestadt Bremen.

Die nächste Wahl kommt ganz bestimmt und man kann nur hoffen, dass
sich sehr, sehr viele Menschen dieser Stadt an dieser Wahl
beteiligen werden. Vermutlich wird dann die SPD Bremerhaven nicht
einmal mehr 3 % der Stimmen erreichen. (Nur) In diesem Falle würde
ich mir von der aktuell regierenden Großen Koalition aus SPD und
CDU in Bremerhaven die erst kürzlich geplante Einführung einer
Prozenthürde wünschen. Gesicht mit seitlich links ausgestreckter Zunge
[Autor: RA Dr. André Helmke]
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SPD unterhält Medienbeteiligungen15.12.2016 - 15:39:1515.12.2016 - 15:39:15
Nach einer Recherche im Internet konnte ich leider nicht klären,
inwieweit die SPD auch Anteile an der Nordsee-Zeitung (NZ)
besitzt.

Gefunden habe ich aber die Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft
mbH (DDVG). Sie ist die Beteiligungsgesellschaft des
SPD-Unternehmensbesitzes und zu 100 % im Eigentum der SPD.

Die SPD ist die einzige politische Partei in Deutschland, die
große Medienbeteiligungen unterhält. Einzelheiten kann man auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Druck-_und_Verlagsgesellsch
aft nachlesen.

Demnach gehört die NZ aber nicht dazu.

Da ich das vorher nicht gewusst habe, bin ich schon ziemlich
erstaunt darüber, dass eine politische Partei sich derartig
wirtschaftlich betätigt.

Außerdem wird meines Erachtens zu Recht Kritik daran geübt, weil
durch die Medienbeteiligungen die Berichterstattung über sich
selbst beeinflussbar ist.

Deshalb wird auch zu Recht gefordert, dass die Besitzverhältnisse
einer Zeitung im Impressum ausgewiesen werden sollten.
http://www.andre-helmke.de
[Autor: RA Dr. André Helmke]

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Direktwahl gemäß NKomVG15.12.2016 - 15:35:0215.12.2016 - 15:35:02
Alternativ könnte in Bremerhaven auch eine Direktwahl des (Ober-)
Bürgermeisters in der Form des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) eingeführt werden.

Die hätte allerdings die Abschaffung des Magistrats zur Folge.
Vielleicht könnte so aber Personal für andere Aufgaben freigesetzt
und Gelder eingespart werden.

Hinzu käme, dass angesichts der dramatischen finanziellen
Situation Bremerhavens mit der Einführung des NKomVG eine
Eingemeindung in unser Nachbarland Niedersachsen leichter möglich
wäre.

Zum Einsparpotential im Rahmen einer Länderfusion
Bremen-Niedersachsen habe ich bereits ausführlich in meinem Blog
berichtet.

Das Kaputtsparen in Bremerhaven muss ein Ende haben. Zum Glück
haben sich 68 Prozent der Bremerhavener nach einer von der FDP in
Auftrag gegebenen repräsentativen Umfrage weiterhin für eine
12-Millionen-Euro-Förderung des Stadttheaters ausgesprochen (NZ
vom 14.12.2016, Seite 12).

Vielleicht folgt ja noch ein weiteres Umfrageergebnis zu der Frage
einer Eingemeindung Bremerhavens in Niedersachsen. lächelndes, glückliches Gesicht mit offenem Mund
http://www.andre-helmke.de
[Autor: RA Dr. André Helmke]

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Link zum FAZ-Bericht vom 01.10.201608.12.2016 - 14:42:2608.12.2016 - 14:42:26
Zufällig hatte ich am 12. Oktober 2016 den Bericht in der FAZ vom
01.10.2016 auch im Netz gefunden. Dieser Bericht kann weiterhin
online abgerufen werden unter:

http://www.faz.net/aktuell/bremerhaven-eine-stadt-in-schieflage-14
462617.html

Ich habe irgendwie das Gefühl, dass die FAZ diesen Bericht erst
nach einem Kommentar des Journalisten in der NZ vom 08. Oktober
2016 online gestellt hat.

In diesem Kommentar setzt sich der Journalist der NZ meiner
Ansicht nach sehr subjektiv mit der Berichterstattung der Autorin
der FAZ auseinander. Auch inhaltlich hat mich dieser Kommentar
keineswegs überzeugt.

Besonders bemerkenswert fand ich seine folgende Einlassung:
"Erstens, werte Kollegin, stimmt Ihre These nicht. Bremerhaven ist
nicht der "letzte politische Erbhof in Deutschland". Die CSU
regiert Bayern gefühlt mindestens genauso lange."

Dabei erwähnt dieser Journalist mit keinem Wort die "Verfilzung"
hier in Bremerhaven, und dass die Autorin der FAZ bei ihrer
Recherche über Bremerhaven ganz offensichtlich Unterstützung von
Herrn Nelson Janßen, einem Abgeordneten der Linken in der
Bremischen Bürgerschaft, bekommen hatte. erstauntes Gesicht mit offenem Mund

Nach solch einer einseitigen Berichterstattung hätte ich als Autor
der FAZ ebenso gehandelt und den Bericht online gestellt. lächelndes, glückliches Gesicht

Guter Journalismus sieht für mich anders aus!

Übrigens gibt es in Bayern schon seit sehr vielen Jahren das
Kumulieren und Panaschieren sowie die Direktwahl der
Bürgermeister/Innen. Demgegenüber musste das Kumulieren und
Panschieren hier in Bremerhaven über ein Volksbegehren eingeführt
werden. Und nur weil sich die SPD dieser Stadt dagegen wehrt,
haben wir bis heute keine Direktwahl des Oberbürgermeisters in
Bremerhaven.

Nach dieser einseitigen Berichterstattung könnte man den Eindruck
bekommen, als ob die "SPD-Verfilzung" auch bis in die NZ
hineinragen würde. unglückliches Gesicht
http://www.andre-helmke.de
[Autor: RA Dr. André Helmke]

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Reines Persönlichkeitswahlrecht08.12.2016 - 14:38:0508.12.2016 - 14:38:05
Die Äußerungen des Herrn Janßen waren für mich doch sehr
überraschend. Ich meine dies im positiven Sinne, weil ich dies aus
den Reihen der Linken nie erwartet hätte.

Hieran wird wieder einmal erkennbar, wie unterschiedlich die
einzelnen Persönlichkeiten in den Parteien sind, sodass man die
Parteien kaum noch abgrenzen kann. Sehr deutlich zeigt sich dies
in der jüngeren Vergangenheit zudem darin, wenn Parteimitglieder
von einem äußeren Flügel plötzlich zu einem ganz anderen wechseln.

Kann man von heute auf morgen seine politische Überzeugung
grundlegend wechseln?

Ich meine nicht!

Herr Janßen ist für mich eine erneute Bestätigung dafür, dass wir
in diesem Lande unbedingt ein reines Persönlichkeitswahlrecht
benötigen.

Damit würde sich übrigens auch die Problematik um die
Überhangmandate erledigen.
http://www.andre-helmke.de
[Autor: RA Dr. André Helmke]

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Oberbürgermeister "durchgedrückt"02.09.2016 - 15:27:0902.09.2016 - 15:27:09
Leider war mein Appel am 01.09.2016 erfolglos. Herr Melf Grantz
(SPD) ist erneut zum Oberbürgermeister von Bremerhaven gewählt
worden.

Vielleicht erfolgte die Veröffentlichung meines Beitrages zu spät.
Ich hatte von der anstehenden Wahl erst früh morgens in der Presse
erfahren und mich schon gewundert, warum die Wahl des
Oberbürgermeisters so plötzlich auf die Tagesordnung der
Stadtverordnetenversammlung in Bremerhaven gesetzt worden war. Die
Amtszeit des amtierenden Oberbürgermeisters endet doch erst Ende
des Jahres.

Aber im Kommentar "Sie tun es, weil sie es können" auf
www.radiobremen.de (RB) wurde darauf hingewiesen, dass auch die
Stadtverordneten mit der plötzlichen Wiederwahl von Melf Grantz
"überrascht" wurden. Gerade einmal eine Woche vor der Sitzung
wurde den "Abgeordneten" die Wahl "untergeschoben", obwohl die
anberaumte Sitzung mit der Debatte über den schwierigen Haushalt
der Stadt ohnehin überdehnt war (RB a.a.O.).

Die Wahl des Oberbürgermeisters endete schließlich in einem
Spektakel, verbunden mit der Weigerung eines demokratischen
Dialogs seitens der Bremerhavener SPD, ihre eigene Programmatik
zur Diskussion zu stellen. Dass sie darüber hinaus die wichtigste
Personalie der Stadt in einem vollkommen indiskutablen
Durchwink-Verfahren entscheidet, ist nicht nur "eine neue
Qualität" (RB a.a.O.), sondern zeigt, wozu die Bremerhavener SPD
fähig ist.

Den Ausführungen von Thomas Jürgewitz, wonach die "Machtsicherung
im Gencode" der SPD steckt und dies in Bremerhaven eine
"Binsenweisheit" sei (RB a.a.O.), muss ich hinsichtlich des
letzten Teils widersprechen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass
dies hier in Bremerhaven eine allgemein bekannte Information ist.
Ansonsten hätten bestimmt nicht so viele Menschen die Bremerhaver
SPD gewählt.

Nun ist die Katze aber aus dem Sack!

Dem Kommentator auf RB kann ich nur zustimmen, wenn er weiter wie
folgt ausführt: "Die Bremerhavener SPD [...] ähnelt Machtregimes,
in denen es am Ende nur noch um Machtsicherung geht" (RB a.a.O.)
unglückliches Gesicht

Doch dieses Spektakel kann gleichzeitig auch einen Wendepunkt
bedeuten. Der Kommentator auf RB führte dazu weiter wie folgt aus:
"Um beim Vergleich mit den abseitigen Regimes zu bleiben: Der
Höhepunkt der Macht ist bei ihnen oft ein langsamer Anfang vom
Ende gewesen. Nach der Blüte kam bei ihnen meist die Fäulnis." (RB
a.a.O.)

Enttäuschend ist dabei, dass die Bremerhavener CDU dieses "Regime"
auch noch unterstützt, zumal überhaupt keine Eile geboten war!
Dies war für mich nun die dritte große demokratische Enttäuschung
der CDU in Bremerhaven: 1. Nichteinhaltung des "Versprechens" der
Einführung einer Direktwahl des Oberbürgermeisters 2.
Unterstützung der Wiedereinführung einer 2,5- bzw. 3-Prozent
Sperrklausel in Bremerhaven 3. Das kurzfristige "Durchdrücken" des
gewünschten Oberbürgermeisters.

Mich würde mal interessieren, ob die Bundes-CDU von diesen
Vorfällen hier in Bremerhaven Kenntnis hat? Es stehen wichtige
Wahlen an ...

Jedenfalls handelt es sich bei der Art und Weise der Wiederwahl
des Oberbürgermeisters für mich um ein erneutes Desaster in dieser
Stadt, welches nicht nur respektlos gegenüber der
Stadtverordnetenversammlung war, sondern vielmehr eine Beleidigung
der 90 Prozent der befragten Bremerhavener darstellt, die sich für
die Einführung der Direktwahl des Oberbürgermeisters ausgesprochen
haben! erstauntes Gesicht mit offenem Mund
http://www.andre-helmke.de
[Autor: RA Dr. André Helmke]

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Link01.09.2016 - 11:24:0801.09.2016 - 11:24:08
zum Beitrag "Landespolizei? JA! Na klar!"
[Autor: RA Dr. André Helmke]
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Link01.09.2016 - 11:19:5601.09.2016 - 11:19:56
zum Beitrag "Direktwahl des Oberbürgermeisters"
[Autor: RA Dr. André Helmke]
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Link01.09.2016 - 11:17:4801.09.2016 - 11:17:48
zum Beitrag "Länderfusion Bremen-Niedersachsen"
[Autor: RA Dr. André Helmke]
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Link01.09.2016 - 11:14:2501.09.2016 - 11:14:25
zum Beitrag "Sperrklausel? NEIN, DANKE!"
[Autor: RA Dr. André Helmke]
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Wahlergebnis falsch und Neuauszählung28.12.2015 - 15:01:5728.12.2015 - 15:01:57
Am 21.12.2015 hat das Wahlprüfungsgericht des Landes Bremen
entschieden, dass das amtliche Endergebnis der Bremischen
Bürgerschaftswahl vom 10.05.2015 im Wahlbezirk Bremerhaven falsch
war. Eine SPD-Bürgerschaftsabgeordnete hatte zu Unrecht ein Mandat
erhalten. Dafür soll nun ein weiterer AfD-Politiker in die
Bremische Bürgerschaft einziehen.

Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

In diesem Verfahren beriefen sich die Einspruchsführer auf
Auszählungsfehler, die fehlerhafte Wertung gültiger bzw.
ungültiger Stimmzettel und auf verschiedene nach ihrer Auffassung
schwerwiegende Verstöße gegen die Bestimmungen der Bremischen
Landeswahlordnung.

Das Gericht hatte nun über die von den Einspruchsführern
vorgetragenen Fehler zu befinden. Da gab es Stimmzettel mit zu
vielen Kreuzen, Kreuze auf den falschen Stimmzetteln, statt Kreuze
wurden zum Teil Smileys auf den Stimmzetteln verwendet, ein
Stimmzettel wurde mit Tipp-Ex korrigiert usw.

Wie sollen minderjährige Wahlhelfer unter diesen Umständen den
Wählerwillen anhand eines gültigen oder ungültigen Stimmzettels
feststellen, wenn dies schon Juristen schwerfällt?

Bei der Auszählung der Stimmen im Lloyd-Gymnasium passierte es
dann gleich mehrfach, dass Stimmzettel, auf denen mit sämtlichen
fünf Stimmen eindeutig zugunsten einer Partei votiert wurde, mit
fünf Stimmen zugunsten einer anderen Partei in den Wahlcomputer
eingespeist wurden (Bingener, FAZ vom 23.12.2015, Seite 4).

Darüber hinaus soll es nicht nachvollziehbare Angaben in den
Wahlniederschriften sowie Divergenzen bei den Unterschriften
gegeben haben. Außerdem seien Stimmzettel zwar zunächst erfasst,
nach der Wahl aber nicht mehr aufzufinden gewesen. Des Weiteren
gab es Stimmzettel, die es laut Wählerverzeichnis gar nicht hätte
geben dürfen. Viele dieser Fehler sind von dem Vizepräsidenten des
Bremischen Verwaltungsgerichts festgestellt worden (siehe nur
Weser Kurier online vom 21.12.2015; Die Welt online vom
22.12.2015).

Dabei hatte die AfD im Sommer lediglich zweieinhalb Tage Zeit zur
Überprüfung der Stimmzettel bekommen, um ihren Einspruch zu
begründen. In dieser Zeit konnte sie nur etwas die Hälfte der
Stimmzettel durchsehen.

Möglicherweise also gab es bei dieser Wahl noch weitere
Unregelmäßigkeiten.

Anstatt unter diesen Umständen zumindest eine komplette
Neuauszählung aller Stimmen zu beschließen, entschied sich das
Wahlprüfungsgericht für die am Anfang erwähnte schnelle,
pragmatische Lösung.

Die AfD mag damit ein schönes, vorläufiges Weihnachtsgeschenk
erhalten haben.

Die Bürger aber ganz bestimmt nicht. Sie interessieren sich
nämlich dafür,

- welche konkreten Auswertefehler es insgesamt zugunsten oder
zulasten welcher konkreten Partei gegeben hat?

- inwieweit sich daraus der Anfangsverdacht für eine gezielte
Manipulation der Wahl ergibt?

Ich würde mich daher freuen, wenn die betroffene SPD-Abgeordnete
Beschwerde vor dem Bremischen Staatsgerichtshof einlegen würde mit
dem Antrag, eine Neuauszählung sämtlicher Stimmen zu erwirken.

Nur so können vermutlich sämtliche Auszählungsfehler und das
Ausmaß einer eventuellen gezielten Manipulation ermittelt werden.

Gegen die Kommunalwahl zur Stadtverordnetenversammlung in
Bremerhaven 2015 legten bereits die "Bürger in Wut" (BIW)
erfolgreich Einspruch ein, wonach am 18.01.2016 eine Nachzählung
der Stimmen vorzunehmen ist.

Die BIW hatten ebenfalls erhebliche Unregelmäßigkeiten aufgedeckt:
320 Stimmzettel sind falsch gewertet worden (NZ vom 24.12.2015,
Seite 15). Darunter befanden sich 48, die für die BIW hätten
gezählt werden müssen (NZ vom 28.11.2015, Seite 13). Die
Stadtverordnetenversammlung hatte sich am 03.12.2015 der
Empfehlung der von der Stadt beauftragten Gutachter angeschlossen
und eine Neuauszählung der Kommunalwahl in Bremerhaven
beschlossen.

Mit dem Gutachten waren zwei auf das Kommunalrecht spezialisierte
Professoren aus Nordrhein-Westfalen beauftragt worden. Prof. Dr.
Frank Bätge und Prof. Dr. Michael Schmitz regen in ihrem Gutachten
außerdem an, in dem Stimmbezirk der "Fritz-Reuter-Schule Süd"
(Wahlbezirk 215/03) komplett neu wählen zu lassen, weil dort
Wahlberechtigte unrechtmäßig zurückgewiesen worden sind: sie
hatten ihren Personalausweis nicht dabei. Dieses Vorgehen
entspricht nicht dem geltenden Recht. Der Wahlberechtigte muss
sich nur dann ausweisen, wenn der Wahlvorstand begründete
Identitätszweifel hat. Dies ist beispielsweise unstrittig dann
anzunehmen, wenn die Wahlbenachrichtigungskarte nicht mitgebracht
worden ist. Ansonsten darf der Wahlberechtigte nicht
zurückgewiesen werden. Eine eventuelle Neuwahl in diesem
Wahlbezirk wird sich aber erst nach einer Neuauszählung ergeben.

Bei der Neuauszählung soll nun jeder Stimmzettel und jede einzelne
Abweichung dokumentiert werden.

Ich meine sogar, dass die Bürger in Bremerhaven einen Anspruch auf
die Veröffentlichung sämtlicher Abweichungen haben. Nur so kann
sich jeder selbst ein Urteil darüber bilden, welches Ausmaß diese
"Unregelmäßigkeiten" haben und inwieweit sich daraus der
Anfangsverdacht einer bewussten Manipulation der Wahl ergibt.

Damit nicht noch mehr Menschen ins Lager der Nichtwähler
abdriften, bedarf es daher meines Erachtens einer lückenlosen
Aufklärung und Veröffentlichung dieser "Unregelmäßigkeiten".
Ansonsten nimmt das Vertrauen in unsere Demokratie noch weiteren
massiven Schaden.

Sollte sich bei der Auswertung dieser "Unregelmäßigkeiten" nach
der Neuauszählung tatsächlich eine massive systematische
Manipulation der Wahl nachweisen lassen, so schlage ich schon
jetzt vor, ein Gutachten in Auftrag zu geben, um die Wahlen der
letzten 20 Jahre hier in Bremerhaven zu überprüfen.
http://www.andre-helmke.de
[Autor: RA Dr. André Helmke]

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Anschein einer politischen Polizei21.09.2015 - 14:20:5922.12.2015 - 12:04:10
Sehr nachdenklich haben mich die Pressemitteilungen gemacht,
wonach die ursprüngliche "Initiative" der Bremerhavener
Gewerkschaft der Polizei (siehe NZ vom 14.08.2015, Seite 18) von
namhaften "SPD-Funktionären" unterstützt wird (zunächst NZ vom
14.08.2015, Seite 18: "Mit im Boot ist ..."; siehe ferner NZ vom
07.09.2015, Seite 9; NZ vom 12.09.2015, Seite 13).

Nur wenige Tage später nach dem Bekanntwerden dieser Initiative
hat die Bremerhavener Gewerkschaft der Polizei (GdP) sogar die
Zügel ihrer Initiative gegen die Überführung der
Ortspolizeibehörde in eine Landespolizei aus der Hand gegeben und
insbesondere an "SPD-Funktionäre" für das Betreiben des
Bürgerbegehrens überreicht (siehe NZ vom 22.08.2015, Seite 16;
Sonntagsjournal vom 23.08.2015, Seite 2).

Dies erweckt bei mir den Anschein einer tendenziell politischen
Polizei.

Und eines dürfte jedem klar sein: keine Stadt kann auch nur den
Anschein einer politischen Polizei gebrauchen! unglückliches Gesicht

Die GdP (Kreisgruppe Bremerhaven) hat damit meines Erachtens
selbst ein weiteres wesentliches Argument für die Überführung der
Ortspolizeibehörde in die Landespolizei geliefert. cooles Gesicht

Ich kann es ja menschlich verstehen, dass ein GdP-Chef, der
zugleich auch freigestellter Persoanlratsvorsitzender der
Ortspolizeibehörde ist, sich für den Erhalt der Ortspolizeibehörde
in der Öffentlichkeit einsetzt. Voraussichtlich wird ja auch der
selbständige Personalrat der Ortspolizeibehörde im Falle einer
Landespolizei nicht mehr benötigt. Ich kann es menschlich auch
verstehen, dass so manch einer aus der Führungsebene der Polizei
in Bremerhaven keine Lust hat, nach Bremen zur Arbeit zu fahren.

Aber geht geht hier nicht um die persönlichen Interessen der
einzelnen Polizeibeamten/Innen. Es geht hier um die zukünftige
Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt und um nichts
anderes.

Wenn mit der Landespolizei eine flexiblere und damit noch bessere
Polizei hier in Bremerhaven geschaffen werden kann, dann haben das
die einzelnen Polizeibeamten/Innen im Interesse der Bürgerinnen
und Bürger dieser Stadt zu akzeptieren.

Daher habe ich für das Überreichen der Zügel der
Polizeigewerkschaft insbesondere an namhafte "SPD-Funktionäre"
überhaupt kein Verständnis!

Darüber hinaus ist in der Presse ausschließlich davon zu lesen,
dass sich eine "Initiative" gegen die Überführung der
Ortspolizeibehörde in die Landespolizei gebildet hat.

Von einer "Bürgerinitiative" wird - vermutlich bewusst - nicht
berichtet.

Zu recht! Denn bei genauerer Betrachtung der Damen und Herren
dieser "Initiative" handelt es sich insbesondere um
"SPD-Funktionäre" und die Bremerhavener Gewerkschaft der Polizei.

Mit dabei ist der ehemalige Oberbürgermeister, der zugleich
Polizeidezernent dieser Stadt war, ein ehemaliger Direktor der
Ortspolizeibehörde und ein ehemaliger Personalchef der
Ortspolizeibehörde.

Hieran wird deutlich, dass in dieser Initiative weniger "Bürger",
sondern mehr Obrigkeit steckt. Polizeibeamte sammelten sogar in
Uniform Unterschriften.

Von dieser obrigkeitslastigen Initiative sind die Bürger in
Bremerhaven während der Unterschriftensammlung mit einer
einseitigen Argumentationslinie doch sehr populistisch informiert
und überrumpelt worden.

Das hat nichts mit der Idee eines Bürgerbegehren zu tun, sondern
war und ist für mich ein typisches Beispiel einer
postdemokratischen Kampagne (ähnlich siehe hierzu Colin Crouch,
Postdemokratie, Seite 10).

Die öffentliche Debatte während des Bürgerbegehrens ist
insbesondere so stark von den "SPD-Funktionären" und der
Bremerhavener Gewerkschaft der Polizei kontrolliert worden, dass
es zu einem reinen Spektakel verkommen ist, bei dem bislang nur
einseitige Argumente diskutiert worden sind, die die Initiatoren
zuvor ausgewählt haben.

Ich hatte gedacht, dass die jüngste Diskussion um die bisher
misslungene Einführung der Direktwahl des Oberbürgermeisters kaum
noch zu toppen sei.

Aber diese postdemokratische Kampagne der "Initiative" hat die
Diskussion um die Direktwahl des Oberbürgermeisters in dieser
Stadt neu entfacht.

Dass die SPD hier in Bremerhaven ein anderes Demokratieverständnis
hat, hat sie bereits im Zusammenhang mit der jüngsten Ablehnung
der Direktwahl des Oberbürgermeisters hier in Bremerhaven
bewiesen.

Die Art und Weise, wie insbesondere die "SPD-Funktionäre" das
Bürgerbegehren betrieben haben, bestätigt dies einmal mehr.

Dass auch die Bremerhavener Gewerkschaft der Polizei ein solches
postdemokratisches Verhalten zeigt, ist für mich als ehemaliger
Polizeibeamter dieser Stadt doch sehr enttäuschend. unglückliches Gesicht

Übrigens hätte ein vom Bremerhavener Volke direkt gewählter
Oberbürgermeister eine solche postdemokratische Aktion niemals
zugelassen. Er hätte ganz bestimmt die Menschen dieser Stadt
allumfänglich und sachlich informiert. nachdenkliches Gesicht

Ich kann daher nur hoffen, dass die Stadtverordnetenversammlung
dem Bürgerbegehren der "Initiative" nicht entsprechen wird, sodass
der Weg für einen Bürgerentscheid offen bleibt.

So hätten sämtliche Bürgerinnen und Bürger Bremerhavens die
Möglichkeit, über eine so wichtige Angelegenheit in unserer Stadt
selbst zu entscheiden.

Bis zum Bürgerentscheid sollten die Vertreter der
Stadtverordnetenversammlung sowie die Vertreter der
Landesregierung die Bürger und Bürgerinnen in Bremerhaven über
sämtliche cooles Gesicht Vor- und Nachteile der Überführung der
Ortspolizeibehörde in eine Landespolizei unterrichten.

Die Bürger und Bürgerinnen Bremerhavens möchte ich bitten, sich
auch selbst über das Für und Wider einer Landespolizei ausreichend
zu informieren und sich lebhaft an dieser ernsthaften politischen
Debatte zu beteiligen.
http://www.andre-helmke.de
[Autor: RA Dr. André Helmke]

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Überführung in Landespolizei abgelehnt07.10.2015 - 11:11:1607.10.2015 - 11:11:16
Am 01.10.2015 hat die Stadtverordnetenversammlung "einstimmig" die
Überführung der Ortspolizeibehörde in eine Landespolizei abgelehnt
(siehe NZ vom 02.10.2015, Seite 11).

Damit haben sich sämtliche Parteien in Bremerhaven dem
Bürgerbehren angeschlossen. Zuletzt hatte die "Initiative" 9600
Unterschriften gegen eine solche Überführung gesammelt.

Ich halte diese Entscheidung aus den hier in meinem Blog bereits
veröffentlichten Gründen für falsch! cooles Gesicht

Darüber hinaus war der 01.10.2015 ein raabenschwarzer Tag für die
Demokratie in Bremerhaven. Mit der "einstimmigen" Entscheidung hat
die Stadtverordnetenversammlung die postdemokratische Kampagne der
"Initiative" auch noch belohnt. unglückliches Gesicht

Aufgrund der Bedeutung der Angelegenheit hatte ich erwartet, dass
die Stadtverordnetenversammlung dem Bürgerbegehren der
"Initiative" nicht entspricht, sodass der Weg für einen
Bürgerentscheid offen geblieben wäre.

So hätten sämtliche Bürgerinnen und Bürger Bremerhavens die
Möglichkeit, über eine so wichtige Angelegenheit in unserer Stadt
selbst zu entscheiden.

Bis zum Bürgerentscheid hätten die Vertreter der
Stadtverordnetenversammlung sowie die Vertreter der
Landesregierung die Bürger und Bürgerinnen in Bremerhaven über
sämtliche cooles Gesicht Vor- und Nachteile der Überführung der
Ortspolizeibehörde in eine Landespolizei unterrichten können.

Exemplarisch möchte ich in diesem Zusammenhang nur auf die
Ankündigung des amtierenden Kämmerers der Stadt Bremerhaven, Herrn
Michael Teiser, in dem Sonntagsjournal vom 04.10.2015, Seite 2,
verweisen. Demnach wird er wegen der Stadt nun fehlenden 27
Millionen Euro demnächst die Menschen in Bremerhaven "mit einer
Erhöhung der Grund-, Gewerbe- und Hundesteuer sowie der
Kindergartengebühren beehren. Wurde das den Leuten, die
unterschrieben haben, auch gesagt? (Teiser a.a.O.)"

Sehr schön fand ich seine Ausführungen zum "klaren
Menschenverstand".

Die "Initiative" mit ihrer postdemokratischen Kampagne gegen die
Überführung der Ortspolizeibehörde in eine Landespolizei war und
ist für mich ein Desaster für die Stadt Bremerhaven! unglückliches Gesicht

Es bleibt daher leider nur abzuwarten, bis Bremerhaven eine
kreisfreie Stadt von Niedersachsen wird. Dann werden sich hier
hoffentlich einige Probleme erledigt haben. lächelndes, glückliches Gesicht
http://www.andre-helmke.de
[Autor: RA Dr. André Helmke]

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Zum Selbstverwaltungsrecht21.09.2015 - 14:26:3422.09.2015 - 11:12:05
Teilweise wird von der "Initiative" die Auffassung vertreten, das
Angebot der Bremer Landesregierung "ziele auf den Kernbereich
unserer kommunalen Selbständigkeit, wie sie in unserer Verfassung
festgeschrieben" sei (Sonntagsjournal vom 06.09.2015, Seite 3; NZ
vom 07.09.2015, Seite 9).

Dieses Argument kann mich aus folgenden Gründen keineswegs
überzeugen:

Die Gemeinde Bremerhaven ist gemäß Artikel 144 Gebietskörperschaft
des öffentlichen Rechts und hat das Recht auf eine selbständige
Gemeindeverfassung. Hiervon hat die Stadtgemeinde Bremerhaven auch
mit ihrer "Verfassung Bremerhavens" (VerfBrhv) Gebrauch gemacht.

Es handelt sich dabei um eine Satzung.

Bei einer genaueren Betrachtung dieser Satzung findet man jedoch
keine Vorschrift, die die Ortspolizeibehörde oder die Schulbehörde
als Selbstverwaltungsangelegenheit festschreibt.

Lediglich im § 3 Abs. 1 Satz 1 VerfBrhv wird ausgeführt, dass die
Stadt ihre Selbstverwaltungsangelegenheiten im Rahmen der Gesetze
durch Ortsgesetze regelt.

§ 3 Abs. 1 Satz 1 VerfBrhv wiederholt im Prinzip nur Art. 28 Abs.
2 Satz 1 GG, wonach den Gemeinden das Recht gewährleistet sein
muss, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen
der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln.

Bei den Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft werden
freiwillige (wie z. B. Theater und Sportanlagen), pflichtige (wie
z. B. Schulen, Friedhöfe und Gemeinderatswahlen) und
Auftragsangelegenheiten (wie z. B. Bauaufsicht, Meldeverwaltung
und die Gefahrenabwehr / polizeiliche Aufgabenwahrnehmung)
unterschieden.

Die zuvor beschriebene polizeiliche Aufgabenwahrnehmung für die
Stadt Bremerhaven ergibt sich aus dem Bremischen Polizeigesetz
(BremPolG).

Gemäß § 71 Abs. 1 BremPolG nimmt die Polizei Bremen alle Aufgaben
des Polizeivollzugsdienstes wahr, soweit sie nicht dem Senator für
Inneres und Sport, dem Landeskriminalamt oder der Stadtgemeinde
Bremerhaven übertragen worden sind.

In der Stadtgemeinde Bremerhaven wird der Polizeivollzugsdienst
gem. § 74 Abs. 1 BremPolG von der Ortspolizeibehörde wahrgenommen,
soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Nach dieser Vorschrift ist die Ortspolizeibehörde Bremerhaven
(noch) die letzte kommunale Polizei in der Bundesrepublik
Deutschland. In dieser Vorschrift ist aber auch deutlich
erkennbar, dass eine Änderung der Aufgabenzuweisung gesetzlich
möglich ist.

Wenn eine Gemeinde nun durch ein Landesgesetz zur "Hochzonung" von
Aufgaben verpflichtet wird, kann sie das in ihrem Recht auf
Selbstverwaltung aus Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG verletzen.

Ein Eingriff in Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG liegt dann vor, wenn der
Schutzbereich der Selbstverwaltungsgarantie verkürzt wird. Die
Verpflichtung, Aufgaben dem Land zu übertragen, ist jedenfalls
dann ein Eingriff, wenn diese Aufgabe eine Angelegenheit der
örtlichen Gemeinschaft betrifft, denn dann kann die Gemeinde über
das äOb“ der Wahrnehmung in dieser Angelegenheit nicht mehr
entscheiden.

Würde der Stadt Bremerhaven per Gesetz die Aufgabenwahrnehmung
gemäß § 74 Abs. 1 BremPolG entzogen und gem. § 71 Abs. 1 BremPolG
der Landespolizei übertragen, so läge darin ein Eingriff in die
kommunale Selbstverwaltung (Auftragsangelegenheiten) vor.

Die Stadt Bremerhaven würde dann auch keine eigenen
Polizeibeamten/Innen mehr benötigen, weil deren
Aufgabenwahrnehmung dann von der Landespolizei wahrgenommen werden
würde.

Aber keine Angst, es käme dann nicht zu Entlassungen. lächelndes, glückliches Gesicht Dafür
hat bereits der vorausschauende Gesetzgeber gesorgt. Bei der
Auflösung oder einer wesentlichen Änderung des Aufbaus oder der
Aufgaben einer Behörde oder der Verschmelzung von Behörden können
gem. § 29 Abs. 3 BremBG Beamtinnen oder Beamte, deren
Aufgabengebiete davon berührt sind, ohne ihre Zustimmung in ein
anderes Amt derselben oder einer anderen Laufbahn versetzt werden.
Wird die Beamtin oder der Beamte in ein Amt eines anderen
Dienstherrn versetzt, wird das Beamtenverhältnis mit dem neuen
Dienstherrn fortgesetzt (§ 29 Abs. 4 BremBG).

Ein derartiger Eingriff in das Selbstverwaltungsrecht der Stadt
Bremerhaven wäre aber meiner Ansicht nach verfassungsrechtlich
gerechtfertigt.

Schranken der Eingriffsbefugnis liegen insbesondere in der
Kernbereichsgarantie.

Der Kernbereich des kommunalen Selbstverwaltungsrechts ist zwar
grundsätzlich anerkannt, seine Reichweite ist aber nie konkret
umschrieben worden. Das Bundesverfassungsgericht (siehe nur
(BVerfGE 79, 127, 148) stellt für den Aufgabenentzug auf einen
Vergleich der Selbstverwaltung in der geschichtlichen Entwicklung
mit der aktuellen Situation nach dem Eingriff ab. Der Kernbereich
ist demnach erst betroffen, wenn der verbleibende Aufgabenbestand
den Gemeinden äkeinen hinreichenden Raum“ zur Selbstverwaltung
mehr lässt .

Mit der Überführung der Ortspolizeibehörde in eine Landespolizei
würden der Stadt Bremerhaven aber diverse weitere kommunale
Aufgaben verbleiben. Damit wird deutlich, dass der Kernbereich der
Selbstverwaltungsgarantie der Stadt Bremerhaven mit einer
Überführung der Ortspolizeibehörde in die Landespolizei nicht
betroffen sein würde.

Auch die Betrachtung der geschichtlichen Entwicklung der
Ortspolizeibehörde ändert daran nichts.

Nach dem Zweiten Weltkrieg hatte sich die Polizeiführung im "Lande
Bremen" der amerikanischen Militärregierung unterzuordnen.

In den Augen der Amerikaner war die Polizei von besonderer
Bedeutung für die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und
Ordnung in der Nachkriegszeit sowie für die Unterstützung des
Wiederaufbaus in der Stadt Bremerhaven (siehe dazu Nadine Newe,
Entwicklung der Ortspolizeibehörde Bremerhaven von 1945 bis 1947,
Seite 36).

So wurde von den Amerikanern damals die Ortspolizeibehörde als
selbständige Polizeibehörde geschaffen (Einzelheiten in Newe
a.a.O., Seite 74).

Die Entstehungsgeschichte der Ortspolizeibehörde ist also ein
Sonderfall der Amerikaner und damit keineswegs ein Novum.

Die Länder haben mittlerweile die früher kommunalen Polizeien
heute weitgehend verstaatlicht, das heißt, sie nehmen die
Polizeiaufgaben weitestgehend durch Landesbehörden und
Landesbedienste selbst wahr.

Nur Bremerhaven noch nicht. Es wird daher meines Erachtens höchste
Zeit, sich nun auch mit den Vorteilen der Überführung der
Ortspolizeibehörde in eine Landespolizei zu befassen.

Im Rahmen der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung im Falle einer
"Hochzonung" müsste weiter der Bremische Senat vor einer
Gesetzesänderung lediglich noch den Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit beachten. Dazu gehört es zunächst, die
betroffene Gemeinde, hier also die Stadt Bremerhaven, an dem
Vorhaben zu beteiligen.

Das hat der Senat getan. Er hat angeboten, Polizei und Lehrer in
eigener Regie zu übernehmen und die Stadt dafür im Gegenzug von
Personalkosten und Pensionszahlungen in Höhe von 27 Millionen Euro
jährlich zu entlasten (NZ vom 18.08.2015, Seite 9).

Des Weiteren ist die Überführung der Ortspolizeibehörde in eine
Landespolizei auch geeignet, hier in Bremerhaven eine flexiblere
und damit noch bessere Polizei zu schaffen. Dazu habe ich bereits
in dem Blogthema ausreichend berichtet.

Dadurch wird erkennbar, dass die Bremische Landesregierung der
Stadt Bremerhaven keineswegs "ein unmoralisches Angebot" gemacht
hat. Der Senat hat damit lediglich die verfassungsrechtlichen
Vorgaben für eine Hochzonung der polizeilichen Aufgabenwahrnehmung
auf Landesebene eingehalten.

Sollte die Stadt Bremerhaven das Angebot der Landesregierung
ablehnen, bestünde demnach also auch die Möglichkeit, dass die
Mehrheit der Bremischen Bürgerschaft gegen den Willen der Stadt
Bremerhaven eine Gesetzesänderung beschließt und damit die
Ortspolizeibehörde in eine Landespolizei überführt.

Fraglich ist dann aber, ob es noch ein weiteres Angebot geben
wird? nachdenkliches Gesicht

Ich bleibe dabei: Bremerhaven kann die Entlastung in Höhe von 27
Millionen Euro jährlich sehr gut gebrauchen. Vielleicht ergeben
sich dadurch ja auch noch ein paar finanzielle Spielräume für
freiwillige kommunale Aufgaben wie z. B. für unser Theater und für
unsere Sportanlagen. lächelndes, glückliches Gesicht
http://www.andre-helmke.de
[Autor: RA Dr. André Helmke]

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Zur Aufklärungsquote21.09.2015 - 14:29:1321.09.2015 - 14:31:48
Aus den Reihen der "Initiative" wird teilweise damit argumentiert,
dass die Bremerhavener Polizei eine bessere Aufklärungsquote als
die Bremer Polizei habe.

Dieser Behauptung kann ich aus den folgenden Gründen nicht folgen:

Die im Zuge der Veröffentlichung getätigten Hinweise auf die
Anzahl der Straftaten sowie auf den Wert im Bereich der
Aufklärungsquote der letzten zehn Jahre sollten keinesfalls über
die tatsächliche Situation in Bremerhaven hinweg täuschen (ähnlich
auch Bund Deutscher Kriminalbeamter (Landesverband Bremen) vom
09.03.2012 auf https://www.bdk.de/ lv/ bremen/ aktuelles/
pks-ein-ausfluss-der-bremer-sparpolitik-1/ ?searchterm=
Ausfluss%20 der%20 Bremer%20 Sparpolitik).

Die alljährliche Kriminalstatistik liefert nur die Anzahl der
bekannt gewordenen Straftaten. Sie sagt jedoch nichts über Taten
aus, die entweder nicht angezeigt worden sind oder sich im
Dunkelfeld abspielen. Dies gilt gleichsam für den Bereich der
Aufklärungsquote. Werden die Täter z. B. beim Ladendiebstahl
gleich mitgeliefert, so müssen sie in anderen Deliktsfeldern erst
mühsam ermittelt werden  (BdK a.a.O.).

Außerdem kritisiert Professor Christian Pfeiffer vom
"Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen e.V." die
amtlichen Aufklärungszahlen als "geschönte Welt" der Polizei
(siehe dazu #BECKMANN vom 27.04.2015, Wenig Risiko für
Einbrecher?, http:// daserste.ndr.de/ beckmann/ sendungen/
Wenig-Risiko-fuer-Einbrecher, aufklaerungsquote104.html).

Als Grund hätten Polizisten ihm vertraulich gestanden: "Weil die
da oben schöne Zahlen brauchen für die Politik nach außen."
(#BECKMANN a.a.O.)

Für die Studie haben die Forscher die Akten von je 500 Fällen von
Wohnungseinbruchdiebstahl in Berlin, Hannover, Bremerhaven,
Stuttgart und München ausgewertet, die in der Polizeilichen
Kriminalstatistik erfasst waren (#BECKMANN a.a.O.).

Professor Pfeiffer hat im Rahmen dieser Studie festgestellt, dass
die Polizei mit ihren Aufklärungsquoten kreativ umgeht. So sollen
zum Beispiel unaufgeklärte Fälle unter den Tisch fallen oder einem
überführten Einbrecher viele ähnliche Fälle zugerechnet werden -
auch wenn es dafür keine Beweise gibt. Außerdem werden in den
offiziellen Aufklärungsstatistiken Verdächtige mitgezählt, die
weder angeklagt noch verurteilt werden (#BECKMANN a.a.O.).

Denn für die Polizei gelten Fälle von Einbruchdiebstahl als
aufgeklärt, wenn sie einen Tatverdächtigen ermittelt hat und die
Akten an die Staatsanwaltschaft übergibt. Ob Verdächtige dann
angeklagt und verurteilt werden, ist nicht entscheidend für die
Aufklärungsquote. In 80,1 Prozent der von der Polizei übergebenen
Fälle stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein (#BECKMANN
a.a.O.).

Das von der "Initiative" angegebene Argument der "besseren
Aufklärungsquote" überzeugt mich daher keineswegs. cooles Gesicht
http://www.andre-helmke.de
[Autor: RA Dr. André Helmke]

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Vertrauensverluste bei den Nichtwählern26.05.2015 - 15:22:5120.06.2015 - 13:01:33
Traurig und enttäuschend ist für mich die Wahlbeteiligung mit 50,1
Prozent bei der Bremischen Bürgerschaftswahl und hier in
Bremerhaven haben lediglich 38,3 Prozent ihre Stimmen abgegeben.

Auf www.tagesschau.de wurde das Ergebnis einer Befragung der
Nichtwähler im Lande Bremen veröffentlicht, warum sie nicht zur
Wahl gegangen sind:

- "Politiker verfolgen doch nur ihre eigenen Interessen." (67 %)

- "Derzeit vertritt keine Partei meine Interessen." (58 %)

- "Gehe bewusst nicht zur Wahl, um meine Unzufriedenheit mit der
Politik zu zeigen." (46 %)

- "Es ist ohnehin klar, wie die Wahl ausgeht." (40 %)

All dies sind für mich keine Gründe, nicht an Wahlen teilzunehmen.
Auch ich tue mich schwer, die richtige Partei für mich zu finden,
der ich meine Stimmen guten Gewissens geben kann. Irgendwie ist
immer etwas dabei, was ich gar nicht mag (meine liberale
Einstellung findet beispielsweise bei der Freigabe von Cannabis
ihre Grenze). Ich glaube aber, dass jeder nach einer
Gesamtabwägung eine bürgerliche Partei finden wird, der er guten
Gewissens seine Stimmen geben kann, auch wenn damit hauptsächlich
eine Veränderung erreicht werden soll. Allein schon eine
Veränderung der Mehrheitsverhältnisse in den Vertretungsorgangen
kann schon viel bewegen. Schließlich kann jeder auch seine eigene
Partei gründen (siehe nur unter
http://www.bundeswahlleiter.de/de/parteien/parteigruendung.html).

Mit einer Wahlbeteiligung von lediglich 38,3 Prozent der Stimmen
ist die Stadtverordnetenversammlung hier in Bremerhaven meines
Erachtens nicht mehr repräsentativ.

In einem anderen Zusammenhang hatte ich schon darauf hingewiesen,
dass der hiesige Oberbürgermeister Dienstvorgesetzter der
kommunalen Polizeibeamten ist und ihnen gegenüber über eine
umfassende Weisungsbefugnis verfügt. Sollte die Direktwahl des
Oberbürgermeisters hier nicht vor seiner nächsten Wahl eingeführt
werden, würden lediglich 38,3 Prozent der Wähler über die
Stadtverordnetenversammlung indirekt den nächsten
Oberbürgermeister mit diesen wesentlichen Befugnissen wählen.

Dies halte ich aufgrund des Demokratieprinzips für
verfassungsrechtlich sehr bedenklich. An einer anderen Stelle
hatte ich schon darauf hingewiesen, dass tiefgreifende
Eingriffsbefugnisse in die Rechte des Bürgers (sogenanntes
hoheitliches Handeln) einer unmittelbaren demokratischen
Legitimation bedürfen (tendentiell so wohl auch das
Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 24.05.1995, Az.: 2
BvF 1/92 = BVerfGE 93, 37, Rdnr. 93).

Neben der Direktwahl des Oberbürgermeisters in Bremerhaven (und
Bremen) sollte nach alledem auch darüber nachgedacht werden, eine
Pflicht zur Stimmenabgabe mit Bußgeldandrohung (z. B. 20 Euro bei
einer vorwerfbaren Nichtabgabe der Stimmen) einzuführen.

Unterstützen würde ich aber auch eine große Koalition auf
Landesebene, die endlich eine Neuordnung der Bundesländer hier im
Norden verhandelt. Dazu hatte ich bereits an einer anderen Stelle
einen Beitrag veröffentlicht ... lächelndes, glückliches Gesicht
[Autor: RA Dr. André Helmke]
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Länderfusion mit Einsparpotential20.06.2015 - 12:50:1220.06.2015 - 12:51:09
Auch der CSU-Abgeordnete Reiner Meier sieht derzeit beste
Voraussetzungen für eine Bundesländer-Fusion. Über seine
Vorschläge wurde in der Welt online berichtet (siehe unter
http://www.welt.de/politik/deutschland/article139266289/So-soll-es
-mit-der-Neuordnung-Deutschlands-klappen.html vom 08.04.2015, ein
sehr lesenswerter Bericht).

Zum Einsparpotential einer Neuordnung der Bundesländer wird dort
wie folgt ausgeführt:

"Er ist sicher, dass mit der Länderneuordnung ein Einsparpotenzial
in Milliardenhöhe entstehe. Wenn nicht mehr 16 Landtage, 16
Landesregierungen, 16 Verwaltungsapparate unterhalten werden
müssen, wird viel weniger Steuergeld verbraucht. Allein schon die
Fusion Hamburgs mit Schleswig-Holsteins würde 100 bis 800
Millionen Euro im Jahr einsparen. Meier beruft sich dabei auf das
Ergebnis der Enquetekommission 'Chancen einer verstärkten
norddeutschen Kooperation' im Landtag von Schleswig-Holstein aus
dem Jahr 2012." (www.welt.de a.a.O.)

Mit dem CSU-Abgeordnete bin ich davon überzeugt, "dass der
Bevölkerung [auch hier in Bremerhaven und Bremen] effektive und
lebensfähige Länder wichtiger sind als tradierte
Verwaltungsgrenzen". (www.welt.de a.a.O.)
http://www.andre-helmke.de
[Autor: RA Dr. André Helmke]

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Fehlerhafte Gutachten13.06.2015 - 17:26:0213.06.2015 - 17:26:02
Im Laufe eines Gerichtsverfahren kommt es häufig vor, dass das
Gericht aufgrund fehlender eigener Sachkunde zur Klärung einer
Beweistatsache einen Gutachter beauftragt.

I. Psychologische Gutachten

In Deutschland darf derzeit jeder, der entsprechend ausgebildet
ist, psychologische Gutachten schreiben. Bundesweite einheitliche
Mindeststandards für psychologische Gutachten an Familiengerichten
gibt es derzeit nicht.

Mehrere Studien kommen jüngst zu dem Ergebnis, dass viele
psychologische Gutachten massive Mängel aufweisen. Ein
Familienrichter a. D. schätzt, dass ca. 50 % dieser Gutachten
falsch sind (Frontal21 im ZDF vom 18.03.2014). Streiten sich
Eltern zum Beispiel nach einer Trennung um das Umgangsrecht, kann
dies vor allem für das Kind zur Katastrophe werden.

Während meiner forensischen Tätigkeit überprüfe ich - soweit es
mir möglich ist - regelmäßig Sachverständigengutachten auf
Plausibilität, so auch in dem folgenden Rechtsstreit vor dem
Oberlandesgericht Bremen.

II. Sachverständigengutachten zur Bewertung der Invalidität eines
Tinnitus

In einem Verfahren vor dem Oberlandesgericht Bremen war es in
einer privaten Unfallversicherungsangelegenheit erforderlich, ein
umfangreiches Gutachten zur Bewertung der Invaliditätsgrade der
versicherten Person einzuholen.

Dabei sollte u. a. die Invalidität eines Tinnitus mit erheblichen
sozialen Folgen bewertet werden.

Mehrere (sic.!) Gutachter in diesem Verfahren folgten der
Argumentation der Autoren Michel und Brusis (HNO-ärztliche
Begutachtung für private Unfallversicherungen, HNO 58 (2010)
117-125) und bewerteten den Invaliditätsgrad für den Tinnitus
trotz der erheblichen sozialen Folgen der versicherten Person -
erst auf Befragung - isoliert lediglich mit 10 Prozent. In den
schriftlichen Gutachten wurde der Tinnitus integrierend sogar nur
mit 3 Prozent bemessen. Die Gutachter begründeten ihre Bewertung
damit, dass alle dem Ohrgeräusch angelasteten Folgeschäden wie
Schlaflosigkeit und Depression von der Leistung ausgeschlossen
blieben, auch dann, wenn eine organische Ursache vorliege (so
Michel/Brusis a.a.O.).

Diese Argumente der Gutachter haben mich aber nicht überzeugen
können. Deshalb habe ich zunächst auf Urteile verwiesen, wonach
ein Tinnitus, welcher eine organische Ursache hat, nach den
privaten Unfallbedingungen im Rahmen der Invaliditätsabrechnung
nach seinem jeweiligen Schweregrad berücksichtigt werden muss
(siehe nur BGH, Urteil vom 29.9.2004, Az. IV ZR 233/03 OLG Köln,
VersR 2000, 1489).

Zudem ging der Verweis der Gutachter auf die Bewertungstabelle
nach Michel und Brusis fehl, weil diese Bewertungstabelle anhand
der Gliedertaxe der AUB 94 erstellt wurde. Als Eckwerte haben die
Autoren gemäß dieser AUB bei einer vollständigen Taubheit auf
einem Ohr 30 Prozent und auf beiden Ohren 60 Prozent zugrunde
gelegt.

Diese AUB 94 waren aber mit den vertraglichen Vereinbarungen der
Parteien in diesem Gerichtsverfahren vor dem OLG Bremen, wo um die
GUB 99 gestritten wurde, nicht vergleichbar, womit die
Bewertungstabelle nach Michel und Brusis schon deshalb
(mathematisch) nicht herangezogen werden durfte.

Des Weiteren ist zu berücksichtigen gewesen, dass Michel und
Brusis in ihrer Bewertungstabelle lediglich eine reine
proportionale Berechnungsmethode zum Körperschaden vorgenommen
haben. Die individuellen Beeinträchtigungen aufgrund der
psychischen Folgen des otogenen Tinnitus sind nicht berücksichtigt
worden.

Damit waren sämtliche Gutachten diesbezüglich fehlerhaft.

Das Oberlandesgericht Bremen folgte schließlich meiner
Argumentation und erließ den folgenden Hinweisbeschluss.

III. Hinweisbeschluss des OLG Bremen vom 29. September 2014, Az. 3
U 51/13 = 6 0 588/08 LG Bremen

"1. Die Parteien werden auf Folgendes hingewiesen:

a. Es ist eine ergänzende Beweisaufnahme erforderlich zur
Bewertung des Invaliditätsgrades des Tinnitus, da das Gutachten
der Sachverständigen [...] die psychischen Auswirkungen des
Tinnitus nicht einbezieht.

b. Bei der Bewertung des Invaliditätsgrades des Tinnitus soll der
Sachverständige nicht nach der Tabelle von Brusis vorgehen, weil
diese Tabelle von falschen Voraussetzungen ausgeht. Aus dem
Aufsatz von Michel und Brusis (VersMed 2007, 73) ergibt sich, dass
die Autoren die psychischen Auswirkungen eines Tinnitus in der
privaten Unfallversicherung im Gegensatz zur gesetzlichen
Unfallversicherung und dem sozialen Entschädigungsrecht - als
nicht zu entschädigende Tinnitusfolge ansehen. Insoweit stützen
sie sich ausdrücklich auf das Urteil des BGH vom 29.9.2004, IV ZR
233/03.

Das Urteil trägt diese Ansicht nicht. In der Entscheidung führt
der BGH aus, dass krankhafte Störungen, die eine organische
Ursache haben, nicht vom Versicherungsschutz ausgeschlossen seien,
auch wenn im Einzelfall das Ausmaß, in dem sich die organische
Ursache auswirkt, von der psychischen Verarbeitung durch den
Versicherungsnehmer abhänge. Darüber hinaus gibt der BGH dem
Berufungsgericht mit der Zurückverweisung auf, Feststellungen für
den vom Versicherungsnehmer zu beweisenden Grad der durch das
Unfallereignis hervorgerufenen Invalidität zu treffen, wobei für
die konkrete Ausgestaltung des Gesundheitsschadens und seiner
Dauerhaftigkeit der Maßstab des § 286 ZPO gelte. Hieraus ergibt
sich, dass der BGH eine sachverständige Beurteilung zur konkreten
Ausgestaltung des Gesundheitsschadens für geboten hält, der ein
feststehender Prozentsatz vom Invaliditätsgrad des Hörverlustes
nicht gerecht würde. Anderenfalls wären weitere Feststellungen bei
einem Hörverlust mit gleichzeitigem Tinnitus nie erforderlich.

Bei der Bewertung der Invalidität des Tinnitus ist somit eine
Bemessung außerhalb der Gliedertaxe vorzunehmen. Hierbei sind
ausschließlich medizinische Gesichtspunkte zu berücksichtigen
(Ziff. 2.1.2.2.2 GUB 99). Die Schätzung des Invaliditätsgrades
muss sich an der körperlichen Leistungsfähigkeit eines
durchschnittlichen (normalen) Versicherungsnehmers gleichen Alters
und Geschlechts orientieren. Bei der Feststellung der
Beeinträchtigung bleiben besondere Kenntnisse und Fertigkeiten
außer Betracht. Die Tätigkeit in einem ausgeübten Beruf ist für
die Beurteilung der Leistungsfähigkeit (anders als in der
Berufsunfähigkeitsversicherung) kein maßgebendes
Beurteilungskriterium. Die Definition der Invalidität stellt
allein auf die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit ab und
zielt damit auf jeden Versicherungsnehmer, unabhängig davon, ob er
berufstätig ist oder nicht (OLG Hamm Urteil vom 9.5.2007, 20 U
228/06, Rn. 40,41, zitiert nach juris). Die Bewertung des
Invaliditätsgrades außerhalb der Gliedertaxe hat sich gleichwohl
an den Vorgaben der Gliedertaxe zu orientieren. Hierbei ist
insbesondere zu berücksichtigen, dass sich die Erweiterung des
Versicherungsschutzes über die von der Gliedertaxe erfassten
Körperteile hinaus ebenfalls an einem generellen Maßstab
orientieren muss. Allerdings liegt eine 100-prozentige.
lnvalidität nicht nur dann vor, wenn der Versicherte gar nicht
mehr beruflich arbeiten und auch im Privatbereich keine Leistung
mehr erbringen kann. Demzufolge hat nach der Bestimmung der
Invalidität eine Kontrollüberlegung dahingehend zu erfolgen, ob
die gefundene Invalidität sich in das System und die Wertungen der
Gliedertaxe einfügt, und ob der gefundene Invaliditätsgrad zu
einem Wertungswiderspruch führt (OLG Hamm, a.a.O.).

2. Der Beweisbeschluss des Senats vom 13.3.2014 (Bl. 612 der Akte)
wird dahingehend ergänzt, dass der Sachverständige unter
Einbeziehung der Hinweise in Ziff. 1 dieses Beschlusses eine
Bewertung des Tinnitus vornehmen soll. [...]"
http://www.andre-helmke.de
[Autor: RA Dr. André Helmke]

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Das Konglomerat04.05.2015 - 13:37:0004.05.2015 - 13:40:30
Die von Lerche beschriebenen süddeutschen Guglmänner und
Guglfrauen gibt es übrigens auch im norddeutschen Raum. Hier im
Norden agieren sie aber nicht nur innerhalb einer Dienststelle,
sondern behördenübergreifend, in Institutionen, in Unternehmen und
auch in der Politik. Weil sie bösartig und kriminell sind, sich
wie ein Spinnennetz über diese Region ausdehnen, werden die
Guglmänner hier im Norden hinter vorgehaltener Hand mit "Das
Konglomerat" bezeichnet. erstauntes Gesicht mit offenem Mund

Diese Guglmänner arbeiten eng zusammen, obwohl sie an
unterschiedlichen Orten eine Beschäftigung gefunden haben. Sie
agieren sehr konspirativ und halten zusammen wie Pech und
Schwefel.

In der Presse werden solche Machenschaften nur selten öffentlich
gemacht. Aber auch dann habe ich den Eindruck, dass - nach
Möglichkeit - möglichst bald der Deckmantel des Schweigens darüber
gelegt wird. Kann eine öffentliche Diskussion nicht vermieden
werden, so wie die jüngsten Affairen es gezeigt haben, bestätigt
sich nach meinen persönlichen Erfahrungen der Eindruck, dass es
sich dabei lediglich um die Spitze des Eisberges handelt.

In diesem Zusammenhang möchte ich auf ein sehr interessantes Buch
von Jürgen Roth verweisen: Spinnennetz der Macht - Wie die
politische und wirtschaftliche Elite unser Land zerstört (ISBN:
978-3-430-20134-6).

Lösungsvorschläge habe ich bereits im Jahre 2001 bei der
Darstellung des (fiktiven) interessanten Falles "Mobbing oder mehr
..." auf meiner Homepage unter www.andre-helmke.de gemacht:

Direktwahlen sind meines Erachtens so wichtig geworden wie noch
nie!

Ich kann mir gut vorstellen, dass das eine oder andere Opfer
ziemlich enttäuscht ist von den Machenschaften dieser Guglmänner
unglückliches Gesicht. Dies ist auch verständlich, wenn man bedenkt, dass sich diese
in Wirklichkeit doch asozialen Menschen immerhin fette Häuser,
große Autos und teilweise sogar Boote leisten können.

Ich kann Sie aber beruhigen, denn es gibt den § 199 Abs. 1 BGB.
Demnach beginnt bei deliktischen Schadensersatzansprüchen die
regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren in der Regel erst
dann, wenn das Opfer von den den Anspruch begründenden Umständen
cooles Gesicht und cooles Gesicht der Person des Schädigers Kenntnis erlangt hat.

Es gibt also noch Hoffnung, diese Kriminellen im Einzelfall zu
ermitteln und sie auf Schadensersatz zu verklagen, irgendwann
jedenfalls! lächelndes, glückliches Gesicht Bis dahin wünschen wir mal diesen Guglmännern und
Guglfrauen eine "angenehme" Nachtruhe ... Gesicht mit seitlich links ausgestreckter Zunge
http://www.andre-helmke.de
[Autor: RA Dr. André Helmke]

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Dekadenz und Ignoranz08.12.2014 - 12:10:5808.12.2014 - 12:10:58
Da wird in einer so wesentlichen Angelegenheit (es geht hier um
direkte Demokratie!) mal eben so ein kurzer Bericht in der
Nordsee-Zeitung (NZ vom 06.12.2014, S. 18) veröffentlicht mit der
Anmerkung des Bremerhavener Kommunalpolitikers und
Parteivorsitzenden der Grünen, Frank Willmann, wonach sich eine
Direktwahl des Oberbürgermeisters in Bremerhaven erledigt habe,
wenn die Amtszeiten an die Wahlperiode angepasst werden würden.

Damit hat Rot-Grün nun wirklich eine gute Chance verpasst: sie
hätten einfach nur die Magistratsverfassung von Hessen übernehmen
müssen.

Ich finde es mittlerweile ungeheuerlich, mit was für einer
Dekadenz und Ignoranz der Bremerhavener Bevölkerung gegenüber hier
Politik gemacht wird. 90 Prozent der Befragten Bremerhavener haben
sich für eine Direktwahl des Oberbürgermeisters ausgesprochen (NZ
vom 19.11.2013, S. 9)! Ich habe nun den Eindruck, dass sich die
Mehrheit von Rot-Grün ungern von einem externen Oberbürgermeister
"in die Karten schauen lassen will". erstauntes Gesicht mit offenem Mund

Die lange Wahlperiode von 5 Jahren in den anderen Bundesländern
ist übrigens nur gerechtfertigt, weil dort der (Ober-)
Bürgermeister direkt vom Volke gewählt wird. Deshalb kann ich dem
FDP-Landesvorsitzenden Prof. Dr. Hauke Hilz nur zustimmen, wenn er
gegenüber der Nordsee-Zeitung (NZ vom 06.12.2014, S. 18)
ausgeführt hat, dass diese Verlängerung die Mitwirkungsrechte und
Möglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger nur unnötig einschränkt.

Da muss man erst einmal tief durchatmen, um zu erkennen, was hier
in Bremerhaven passiert ist: da will Rot-Grün unsere
Stadtverfassung reformieren, um die Bürgerbeteiligung zu
verbessern. So hieß es in deren Antrag vom 06.12.2012 (Nr. StVV –
Ä-AT 9/2012 zu AT 49/2012): 'Direktwahl des Oberbürgermeisters
(GRÜNE/SPD) [...] Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung setzt einen Ausschuss
"Reform der Stadtverfassung und Verbesserung der
Bürgerbeteiligung" ein. [...]'

Stattdessen beschließen sie eine Verlängerung der Wahlperiode um
ein Jahr, wodurch den Bürgern Mitwirkungsrechte verkürzt werden.
Kaum zu glauben!

Da muss man sich nun wirklich nicht wundern, wenn immer mehr
Menschen politikverdrossenener werden.

Des Weiteren möchte ich noch auf eine Besonderheit hinweisen: wir
haben hier in Bremerhaven – noch – eine kommunale Polizei und der
Oberbürgermeister ist gem. § 44 Abs. 3 Satz 1 der Verfassung für
die Stadt Bremerhaven (VerfBrhv) Dienstvorgesetzter der
städtischen Bediensteten, mithin auch aller Polizeibeamten/innen.
Bekanntlich hat die Polizei weitreichende Befugnisse, um in die
Rechte der Bürger einzugreifen. Da der Oberbürgermeister in seiner
Eigenschaft als Dienstvorgesetzter auch über eine umfassende
Weisungsbefugnis gegenüber der Polizei verfügt, ist es meines
Erachtens sogar verfassungsrechtlich geboten, den
Oberbürgermeister direkt vom Volke wählen lassen. Dies ergibt sich
aus dem Demokratieprinzip, wonach tiefgreifende
Eingriffsbefugnisse in die Rechte des Bürgers (sogenanntes
hoheitliches Handeln) einer unmittelbaren demokratischen
Legitimation bedürfen (tendentiell wohl auch BVerfGE 93, 37, Rdnr.
93).

Hoffentlich bleibt es bei dem Versprechen der CDU und FDP, sich
weiterhin für die Direktwahl des Oberbürgermeisters in Bremerhaven
einzusetzen. Die nächste Kommunalwahl am 10.05.2015 kommt bestimmt
und die Bevölkerung in Bremerhaven hat mit dem Umfrageergebnis der
NZ vom 19.11.2013 ein deutliches Signal gesetzt.

Ich kann nur hoffen, dass möglichst alle von ihrem aktiven
Wahlrecht am 10.05.2015 Gebrauch machen werden. zwinkerndes Gesicht
http://www.andre-helmke.de
[Autor: RA Dr. André Helmke]

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90 Prozent für Direktwahl20.11.2013 - 11:07:5420.11.2013 - 11:07:54
In einer Befragung der NORDSEE-ZEITUNG unter 2326 Frauen und
Männern haben sich 90 Prozent der Befragten für eine Direktwahl
des Oberbürgermeisters ausgesprochen (NZ vom 19.11.2013, S. 9).

Zwar war diese Befragung nicht repräsentativ, aber meines
Erachtens doch sehr aufschlussreich. Ich bin begeistert!

Dies zeigt doch sehr deutlich, wie viele Menschen auch hier in
Bremerhaven die Politik gern aktiver und unmittelbarer
mitgestalten möchten.
http://www.andre-helmke.de
[Autor: RA Dr. André Helmke]

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Gesetzliche Hürden für eine Länderfusion01.08.2013 - 15:40:5601.08.2013 - 15:40:56
Leider werden für eine Länderfusion im Grundgesetz hohe Hürden
gesetzt (siehe hierzu u. a. http://www.hamburgische-buergerschaft.
de/cms_de.php?templ=president_rede_detail.tpl&sub1=96&sub2=166&con
t=2367): Gemäß Art. 29 Absatz 2 GG ergehen Maßnahmen zur
Neugliederung des Bundesgebietes durch Bundesgesetz, das der
Bestätigung durch Volksentscheid bedarf. Die betroffenen Länder
sind zu hören.

Um hier Missverständnisse zu vermeiden, möchte ich ausdrücklich
darauf hinweisen, dass ich mit meinem Vorschlag keinesweg die
föderale Ordnung in Deutschland abschaffen, sondern nur ein wenig
fusionieren möchte. Die föderale Ordnung ist historisch bedingt
ein fundamentales Verfassungsprinzip der Bundesrepublik. Sie ist
durch Art. 79 GG festgelegt und wird durch den Artikel 79 sogar
vor Änderungen geschützt. Art. 79 Abs. 3 lautet: "Eine Änderung
dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in
Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der
Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten
Grundsätze berührt werden, ist unzulässig. "

Allerdings ist die derzeitige Aufteilung in 16 Bundesländer keine
festgeschriebene Gliederung. Ganz im Gegenteil: Die Mütter und
Väter des Grundgesetzes haben eine eventuelle Neuordnung der
Bundesländer fest einkalkuliert.

Daher heißt es im Artikel 29 Absatz 1 des Grundgesetzes: "Das
Bundesgebiet kann neu gegliedert werden, um zu gewährleisten, dass
die Länder nach Größe und Leistungsfähigkeit die ihnen obliegenden
Aufgaben wirksam erfüllen können. Dabei sind die
landsmannschaftliche Verbundenheit, die geschichtlichen und
kulturellen Zusammenhänge, die wirtschaftliche Zweckmäßigkeit
sowie die Erfordernisse der Raumordnung und der Landesplanung zu
berücksichtigen."

So kann ein neues Bundesland auf drei unterschiedlichen Wegen
entstehen:

Zunächst ist gem. Art. 29 Abs. 2 GG eine Initiative vom Bundes-
gesetzgeber aus möglich. Dieser kann durch ein Bundesgesetz mit
anschließendem Volksentscheid die Neugliederung beschließen. Dies
ist allerdings ein sehr schwieriger Weg.

Die zweite Möglichkeit ist ein Volksbegehren gem. Art. 29 Abs. 4
GG. Dafür müssten sich in einem Gebiet mit mindestens einer
Million Einwohnern ein Zehntel der Wahlberechtigten für eine
Neugliederung aussprechen. Dieser Weg ist meines Erachtens auch
schwierig.

Der dritte Weg ist eine Länderfusion auf Initiative von Bremen und
Niedersachsen, die gem. Art. 29 Abs. 8 GG per Staatsvertrag
geregelt werden könnte. Dieser Staatsvertrag müsste noch mit einem
Volksentscheid besiegelt werden und bedarf zusätzlich der
Zustimmung des Bundestages. Gemäß Art. 29 Abs. 8 Satz 4 GG kann
die Bestätigung auf Volksentscheide in Teilgebiete beschränkt
werden, wenn der Staatsvertrag nur Teilgebiete  der Länder (wie z.
B. Bremerhaven) betrifft.

Mit Niedersachsen wird vermutlich ohnehin eine Fusion nur zu haben
sein, wenn sichergestellt ist, dass die Bürger in Niedersachsen
nicht für die Altschulden von Bremen direkt oder indirekt mit
einzustehen haben. Deshalb sind Verhandlungen gleichzeitig mit
Niedersachsen und dem Bund unabkömmlich, damit hier eine
vernünftige Lösung gefunden wird. Sollten beide Länder von Anfang
an gleich den Bund mit einbeziehen, so halte ich den dritten Weg
für möglich!
http://www.andre-helmke.de
[Autor: RA Dr. André Helmke]

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Bereitschaft, die Direktwahl mitzutragen10.09.2012 - 10:22:0711.09.2012 - 10:24:22
Gegenüber dem Sonntagsjournal erklärte der CDU-Fraktionschef Paul
Bödeker nun seine Bereitschaft, eine Direktwahl des
Oberbürgermeisters in Bremerhaven mitzutragen:

"Ich wäre ja bereit, eine Direktwahl mitzutragen, wenn das so
gewünscht ist. Über eine solche Verfassungsreform, die sehr
tiefgreifend wäre, kann man reden." (Sonntagsjournal, 09.09.2012,
S. 6)

Ich meine, wenn Frankfurt dies geschafft hat, dürfte dies für
Bremerhaven doch wohl auch kein Problem sein, oder?
http://www.andre-helmke.de
[Autor: RA Dr. André Helmke]

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Neues Wahlrecht funktioniert12.06.2011 - 17:52:3019.04.2012 - 16:25:17
Das neue Wahlrecht im Lande Bremen scheint zu funktionieren. Von
den Parteien zum Teil schlecht platzierte Kandidaten auf den
Wahllisten sind durch persönliche Wählerstimmen nach vorn gerückt
und gelangten so in die Bürgerschaft bzw. in die
Stadtverordnetenversammlung von Bremerhaven (siehe nur FAZ,
30.05.2011, S. 4 und NZ, 24.05.2011, S. 10).

Dies hat nun auch der Parteienforscher an der Uni Bremen, Herr
Lothar Probst, am 11.04.2012 bestätigt (siehe NZ, 12.04.2012, S.
12).

Nach seiner Untersuchung flogen sogar einige Kandidaten von der
Liste raus, weil die Wähler über die Personenwahl Kandidaten mit
Migrationshintergrund attraktiver hielten.

Für eine noch unmittelbarere Demokratie würde ich auch eine reine
Personenwahl unterstützen. Jedenfalls scheint auch den Wählern das
neue Wahlrecht zu gefallen. Es bewegt sich endlich was!
http://www.andre-helmke.de
[Autor: RA Dr. André Helmke]

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Engagement für unsere Demokratie09.12.2011 - 11:35:5809.12.2011 - 11:35:58
Hiermit möchte ich in diesem Zusammenhang auf einen sehr
interessanten Bericht in der FAZ vom 07.12.2011
(Geisteswissenschaften), Seite N 4, zum "ehernen Gesetz der
Oligarchie" (zur Eigennützigkeit einiger Herrscher) von Philipp
Erbentraut, wissenschaftlicher Mitarbeiter des Instituts für
Parteienrecht und Parteienforschung der Heinrich-Heine-Universität
Düsseldorf, zu den von dem  Soziologen Robert Michels zwischen
1907 und 1911 vorgelegten Thesen zur Demokratieentwicklung
hinweisen.

Michels bezeichnete damals den wahren Wert der Demokratie als
einen Prozess, der sich immer wieder an das unerreichbare Ideal
annähert und verglich dies mit der scheinbar erfolglosen Suche
nach Gold: "Die Aufgabe des Einzelnen wird also die des
Schatzgräbers sein müssen, der von seinem sterbenden Vater einen
Schatz angezeigt erhielt: der Schatz ist zwar nicht auffindbar,
aber die an die Suche nach ihm gesetzte Arbeit des Sohnes macht
den Acker fruchtbarer." (Michels, zitiert nach: Erbentraut, FAZ,
07.12.2011 (Geisteswissenschaften), Seite N 4).

Der Verein "Mehr Demokra­tie“ hat mit der Einführung dieses neuen
Wahlrechts bewiesen, dass es nicht nur bei der Schatzsuche bleiben
muss, sondern manchmal auch ein "Goldtaler" gefunden wird.

Es lohnt sich also, sich für unsere Demokratie einzusetzen.
http://www.andre-helmke.de
[Autor: RA Dr. André Helmke]

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Bloggen mit Justitia2119.12.2010 - 12:20:2219.12.2010 - 12:20:22
Hallo Welt,

so könnte eine Antwort zum obigen Thema "Bloggen mit Justitia21"
aussehen.
http://www.justitia21.de
[Autor: RA Dr. André Helmke]

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