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Bundeskriminalamt warnt vor Mafia | 07.02.2018 - 21:34:26 | 07.02.2018 - 21:34:26 | ||
Nun warnt auch das Bundeskriminalamt (BKA) vor zunehmendem Einfluss der Mafia auf allen gesellschaftlichen Ebenen: "Vielen ist gar nicht bewusst, welchen Einfluss, welche Macht die Mafia auch hierzulande hat. Die Organisation lasse nichts unversucht, um in die Gesellschaft einzudringen und die Wirtschaft zu schädigen. [...] Es gibt viele Bereiche, die für die Mafia interessant sind, etwa öffentliche Verwaltungen, Ämter und Behörden. Überall da, wo es um große Projekte, lukrative Aufträge, Zulassungen oder Baugenehmigungen geht, muss man sensibel sein." (Sabine Vogt, Abteilungsleiterin Schwere und Organisierte Kriminalität beim BKA, zitiert nach: faz.net vom 02.02.2018) Die Einflussnahme kann sehr differenziert erfolgen: "Eine Einladung ins Restaurant, Spenden für den Sportverein, eine Kiste Wein - solche angeblichen Freundschaftsdienste haben oft ganz andere Hintergründe." (Vogt a.a.O.) Wer einmal in die Hände der Mafia geraten sei, werde sich aus eigener Kraft nur "schwer wieder befreien können". Der Staat sei aber in der Lage, durch spezielle Programme "aussagewillige Mafia-Opfer zu schützen". (Vogt a.a.O.) http://www.andre-helmke.de [Autor: RA Dr. André Helmke] |
Gleichungen lösen | 23.09.2017 - 11:08:48 | 23.09.2017 - 11:08:48 | ||
Je mehr ich darüber nachdenke, desto mehr freue ich mich darauf, meine Kreuze am 24. September 2017 machen zu dürfen! Wer hat Lust, mir bei der Lösung der folgenden Gleichungen behilflich zu sein? 1. Gleichung: ========== Nach einer jüngsten repräsentativen Umfrage haben sich 77 Prozent der Bremerhavener und zuvor anlässlich einer Befragung durch die NORDSEE-ZEITUNG 90 Prozent jeweils für eine Direktwahl des Oberbürgermeisters ausgesprochen = KEIN Volksentscheid! 2. Gleichung: ========== KEINE (repräsentative) Umfrage zur Wahlperiodenverlängerung = Volksentscheid! Lösungshinweise: ============== - Irgendwie sind meine Gleichungen ins Ungleichgewicht geraten ... - Vermutlich liegt es daran, dass es sich bei der Abstimmung über eine mögliche Wahlperiodenverlängerung überwiegend um Vorteile für unsere Volksvertreter handelt ... - Hinzu kommt, dass laut einer nicht repräsentativen Online-Umfrage des WESER-KURIER mehr als die Hälfte der Wähler nicht wissen, dass zeitgleich zur Bundestagswahl im Lande Bremen ein Volksentscheid stattfindet. 51 Prozent der insgesamt 444 Befragten gaben an, nicht über die Abstimmung informiert zu sein. Die Lösung lautet: ============== Diesen Beitrag auf Facebook teilen, an der Abstimmung teilnehmen und wählen gehen! http://www.andre-helmke.de [Autor: RA Dr. André Helmke] |
Mehr Direktwahlen! | 03.08.2017 - 12:13:57 | 03.08.2017 - 12:13:57 | ||
Deshalb setze ich mich so intensiv für Direktwahlen ein! [Autor: RA Dr. André Helmke] |
Mehr Direktwahlen! | 03.08.2017 - 12:10:41 | 03.08.2017 - 12:10:41 | ||
Deshalb setze ich mich so intensiv für Direktwahlen ein! [Autor: RA Dr. André Helmke] |
Link | 02.08.2017 - 21:52:01 | 02.08.2017 - 21:52:01 | ||
zum Beitrag "SPD gegen die Direktwahl des OB" [Autor: RA Dr. André Helmke] |
SPD unterhält Medienbeteiligungen | 15.12.2016 - 15:39:15 | 15.12.2016 - 15:39:15 | ||
Nach einer Recherche im Internet konnte ich leider nicht klären, inwieweit die SPD auch Anteile an der Nordsee-Zeitung (NZ) besitzt. Gefunden habe ich aber die Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft mbH (DDVG). Sie ist die Beteiligungsgesellschaft des SPD-Unternehmensbesitzes und zu 100 % im Eigentum der SPD. Die SPD ist die einzige politische Partei in Deutschland, die große Medienbeteiligungen unterhält. Einzelheiten kann man auf https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Druck-_und_Verlagsgesellsch aft nachlesen. Demnach gehört die NZ aber nicht dazu. Da ich das vorher nicht gewusst habe, bin ich schon ziemlich erstaunt darüber, dass eine politische Partei sich derartig wirtschaftlich betätigt. Außerdem wird meines Erachtens zu Recht Kritik daran geübt, weil durch die Medienbeteiligungen die Berichterstattung über sich selbst beeinflussbar ist. Deshalb wird auch zu Recht gefordert, dass die Besitzverhältnisse einer Zeitung im Impressum ausgewiesen werden sollten. http://www.andre-helmke.de [Autor: RA Dr. André Helmke] |
Direktwahl gemäß NKomVG | 15.12.2016 - 15:35:02 | 15.12.2016 - 15:35:02 | ||
Alternativ könnte in Bremerhaven auch eine Direktwahl des (Ober-) Bürgermeisters in der Form des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) eingeführt werden. Die hätte allerdings die Abschaffung des Magistrats zur Folge. Vielleicht könnte so aber Personal für andere Aufgaben freigesetzt und Gelder eingespart werden. Hinzu käme, dass angesichts der dramatischen finanziellen Situation Bremerhavens mit der Einführung des NKomVG eine Eingemeindung in unser Nachbarland Niedersachsen leichter möglich wäre. Zum Einsparpotential im Rahmen einer Länderfusion Bremen-Niedersachsen habe ich bereits ausführlich in meinem Blog berichtet. Das Kaputtsparen in Bremerhaven muss ein Ende haben. Zum Glück haben sich 68 Prozent der Bremerhavener nach einer von der FDP in Auftrag gegebenen repräsentativen Umfrage weiterhin für eine 12-Millionen-Euro-Förderung des Stadttheaters ausgesprochen (NZ vom 14.12.2016, Seite 12). Vielleicht folgt ja noch ein weiteres Umfrageergebnis zu der Frage einer Eingemeindung Bremerhavens in Niedersachsen. http://www.andre-helmke.de [Autor: RA Dr. André Helmke] |
Link zum FAZ-Bericht vom 01.10.2016 | 08.12.2016 - 14:42:26 | 08.12.2016 - 14:42:26 | ||
Zufällig hatte ich am 12. Oktober 2016 den Bericht in der FAZ vom 01.10.2016 auch im Netz gefunden. Dieser Bericht kann weiterhin online abgerufen werden unter: http://www.faz.net/aktuell/bremerhaven-eine-stadt-in-schieflage-14 462617.html Ich habe irgendwie das Gefühl, dass die FAZ diesen Bericht erst nach einem Kommentar des Journalisten in der NZ vom 08. Oktober 2016 online gestellt hat. In diesem Kommentar setzt sich der Journalist der NZ meiner Ansicht nach sehr subjektiv mit der Berichterstattung der Autorin der FAZ auseinander. Auch inhaltlich hat mich dieser Kommentar keineswegs überzeugt. Besonders bemerkenswert fand ich seine folgende Einlassung: "Erstens, werte Kollegin, stimmt Ihre These nicht. Bremerhaven ist nicht der "letzte politische Erbhof in Deutschland". Die CSU regiert Bayern gefühlt mindestens genauso lange." Dabei erwähnt dieser Journalist mit keinem Wort die "Verfilzung" hier in Bremerhaven, und dass die Autorin der FAZ bei ihrer Recherche über Bremerhaven ganz offensichtlich Unterstützung von Herrn Nelson Janßen, einem Abgeordneten der Linken in der Bremischen Bürgerschaft, bekommen hatte. Nach solch einer einseitigen Berichterstattung hätte ich als Autor der FAZ ebenso gehandelt und den Bericht online gestellt. Guter Journalismus sieht für mich anders aus! Übrigens gibt es in Bayern schon seit sehr vielen Jahren das Kumulieren und Panaschieren sowie die Direktwahl der Bürgermeister/Innen. Demgegenüber musste das Kumulieren und Panschieren hier in Bremerhaven über ein Volksbegehren eingeführt werden. Und nur weil sich die SPD dieser Stadt dagegen wehrt, haben wir bis heute keine Direktwahl des Oberbürgermeisters in Bremerhaven. Nach dieser einseitigen Berichterstattung könnte man den Eindruck bekommen, als ob die "SPD-Verfilzung" auch bis in die NZ hineinragen würde. http://www.andre-helmke.de [Autor: RA Dr. André Helmke] |
Reines Persönlichkeitswahlrecht | 08.12.2016 - 14:38:05 | 08.12.2016 - 14:38:05 | ||
Die Äußerungen des Herrn Janßen waren für mich doch sehr überraschend. Ich meine dies im positiven Sinne, weil ich dies aus den Reihen der Linken nie erwartet hätte. Hieran wird wieder einmal erkennbar, wie unterschiedlich die einzelnen Persönlichkeiten in den Parteien sind, sodass man die Parteien kaum noch abgrenzen kann. Sehr deutlich zeigt sich dies in der jüngeren Vergangenheit zudem darin, wenn Parteimitglieder von einem äußeren Flügel plötzlich zu einem ganz anderen wechseln. Kann man von heute auf morgen seine politische Überzeugung grundlegend wechseln? Ich meine nicht! Herr Janßen ist für mich eine erneute Bestätigung dafür, dass wir in diesem Lande unbedingt ein reines Persönlichkeitswahlrecht benötigen. Damit würde sich übrigens auch die Problematik um die Überhangmandate erledigen. http://www.andre-helmke.de [Autor: RA Dr. André Helmke] |
Oberbürgermeister "durchgedrückt" | 02.09.2016 - 15:27:09 | 02.09.2016 - 15:27:09 | ||
Leider war mein Appel am 01.09.2016 erfolglos. Herr Melf Grantz (SPD) ist erneut zum Oberbürgermeister von Bremerhaven gewählt worden. Vielleicht erfolgte die Veröffentlichung meines Beitrages zu spät. Ich hatte von der anstehenden Wahl erst früh morgens in der Presse erfahren und mich schon gewundert, warum die Wahl des Oberbürgermeisters so plötzlich auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung in Bremerhaven gesetzt worden war. Die Amtszeit des amtierenden Oberbürgermeisters endet doch erst Ende des Jahres. Aber im Kommentar "Sie tun es, weil sie es können" auf www.radiobremen.de (RB) wurde darauf hingewiesen, dass auch die Stadtverordneten mit der plötzlichen Wiederwahl von Melf Grantz "überrascht" wurden. Gerade einmal eine Woche vor der Sitzung wurde den "Abgeordneten" die Wahl "untergeschoben", obwohl die anberaumte Sitzung mit der Debatte über den schwierigen Haushalt der Stadt ohnehin überdehnt war (RB a.a.O.). Die Wahl des Oberbürgermeisters endete schließlich in einem Spektakel, verbunden mit der Weigerung eines demokratischen Dialogs seitens der Bremerhavener SPD, ihre eigene Programmatik zur Diskussion zu stellen. Dass sie darüber hinaus die wichtigste Personalie der Stadt in einem vollkommen indiskutablen Durchwink-Verfahren entscheidet, ist nicht nur "eine neue Qualität" (RB a.a.O.), sondern zeigt, wozu die Bremerhavener SPD fähig ist. Den Ausführungen von Thomas Jürgewitz, wonach die "Machtsicherung im Gencode" der SPD steckt und dies in Bremerhaven eine "Binsenweisheit" sei (RB a.a.O.), muss ich hinsichtlich des letzten Teils widersprechen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies hier in Bremerhaven eine allgemein bekannte Information ist. Ansonsten hätten bestimmt nicht so viele Menschen die Bremerhaver SPD gewählt. Nun ist die Katze aber aus dem Sack! Dem Kommentator auf RB kann ich nur zustimmen, wenn er weiter wie folgt ausführt: "Die Bremerhavener SPD [...] ähnelt Machtregimes, in denen es am Ende nur noch um Machtsicherung geht" (RB a.a.O.) Doch dieses Spektakel kann gleichzeitig auch einen Wendepunkt bedeuten. Der Kommentator auf RB führte dazu weiter wie folgt aus: "Um beim Vergleich mit den abseitigen Regimes zu bleiben: Der Höhepunkt der Macht ist bei ihnen oft ein langsamer Anfang vom Ende gewesen. Nach der Blüte kam bei ihnen meist die Fäulnis." (RB a.a.O.) Enttäuschend ist dabei, dass die Bremerhavener CDU dieses "Regime" auch noch unterstützt, zumal überhaupt keine Eile geboten war! Dies war für mich nun die dritte große demokratische Enttäuschung der CDU in Bremerhaven: 1. Nichteinhaltung des "Versprechens" der Einführung einer Direktwahl des Oberbürgermeisters 2. Unterstützung der Wiedereinführung einer 2,5- bzw. 3-Prozent Sperrklausel in Bremerhaven 3. Das kurzfristige "Durchdrücken" des gewünschten Oberbürgermeisters. Mich würde mal interessieren, ob die Bundes-CDU von diesen Vorfällen hier in Bremerhaven Kenntnis hat? Es stehen wichtige Wahlen an ... Jedenfalls handelt es sich bei der Art und Weise der Wiederwahl des Oberbürgermeisters für mich um ein erneutes Desaster in dieser Stadt, welches nicht nur respektlos gegenüber der Stadtverordnetenversammlung war, sondern vielmehr eine Beleidigung der 90 Prozent der befragten Bremerhavener darstellt, die sich für die Einführung der Direktwahl des Oberbürgermeisters ausgesprochen haben! http://www.andre-helmke.de [Autor: RA Dr. André Helmke] |
Link | 01.09.2016 - 11:24:08 | 01.09.2016 - 11:24:08 | ||
zum Beitrag "Landespolizei? JA! Na klar!" [Autor: RA Dr. André Helmke] |
Link | 01.09.2016 - 11:19:56 | 01.09.2016 - 11:19:56 | ||
zum Beitrag "Direktwahl des Oberbürgermeisters" [Autor: RA Dr. André Helmke] |
Link | 01.09.2016 - 11:17:48 | 01.09.2016 - 11:17:48 | ||
zum Beitrag "Länderfusion Bremen-Niedersachsen" [Autor: RA Dr. André Helmke] |
Link | 01.09.2016 - 11:14:25 | 01.09.2016 - 11:14:25 | ||
zum Beitrag "Sperrklausel? NEIN, DANKE!" [Autor: RA Dr. André Helmke] |
Wahlergebnis falsch und Neuauszählung | 28.12.2015 - 15:01:57 | 28.12.2015 - 15:01:57 | ||
Am 21.12.2015 hat das Wahlprüfungsgericht des Landes Bremen entschieden, dass das amtliche Endergebnis der Bremischen Bürgerschaftswahl vom 10.05.2015 im Wahlbezirk Bremerhaven falsch war. Eine SPD-Bürgerschaftsabgeordnete hatte zu Unrecht ein Mandat erhalten. Dafür soll nun ein weiterer AfD-Politiker in die Bremische Bürgerschaft einziehen. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig. In diesem Verfahren beriefen sich die Einspruchsführer auf Auszählungsfehler, die fehlerhafte Wertung gültiger bzw. ungültiger Stimmzettel und auf verschiedene nach ihrer Auffassung schwerwiegende Verstöße gegen die Bestimmungen der Bremischen Landeswahlordnung. Das Gericht hatte nun über die von den Einspruchsführern vorgetragenen Fehler zu befinden. Da gab es Stimmzettel mit zu vielen Kreuzen, Kreuze auf den falschen Stimmzetteln, statt Kreuze wurden zum Teil Smileys auf den Stimmzetteln verwendet, ein Stimmzettel wurde mit Tipp-Ex korrigiert usw. Wie sollen minderjährige Wahlhelfer unter diesen Umständen den Wählerwillen anhand eines gültigen oder ungültigen Stimmzettels feststellen, wenn dies schon Juristen schwerfällt? Bei der Auszählung der Stimmen im Lloyd-Gymnasium passierte es dann gleich mehrfach, dass Stimmzettel, auf denen mit sämtlichen fünf Stimmen eindeutig zugunsten einer Partei votiert wurde, mit fünf Stimmen zugunsten einer anderen Partei in den Wahlcomputer eingespeist wurden (Bingener, FAZ vom 23.12.2015, Seite 4). Darüber hinaus soll es nicht nachvollziehbare Angaben in den Wahlniederschriften sowie Divergenzen bei den Unterschriften gegeben haben. Außerdem seien Stimmzettel zwar zunächst erfasst, nach der Wahl aber nicht mehr aufzufinden gewesen. Des Weiteren gab es Stimmzettel, die es laut Wählerverzeichnis gar nicht hätte geben dürfen. Viele dieser Fehler sind von dem Vizepräsidenten des Bremischen Verwaltungsgerichts festgestellt worden (siehe nur Weser Kurier online vom 21.12.2015; Die Welt online vom 22.12.2015). Dabei hatte die AfD im Sommer lediglich zweieinhalb Tage Zeit zur Überprüfung der Stimmzettel bekommen, um ihren Einspruch zu begründen. In dieser Zeit konnte sie nur etwas die Hälfte der Stimmzettel durchsehen. Möglicherweise also gab es bei dieser Wahl noch weitere Unregelmäßigkeiten. Anstatt unter diesen Umständen zumindest eine komplette Neuauszählung aller Stimmen zu beschließen, entschied sich das Wahlprüfungsgericht für die am Anfang erwähnte schnelle, pragmatische Lösung. Die AfD mag damit ein schönes, vorläufiges Weihnachtsgeschenk erhalten haben. Die Bürger aber ganz bestimmt nicht. Sie interessieren sich nämlich dafür, - welche konkreten Auswertefehler es insgesamt zugunsten oder zulasten welcher konkreten Partei gegeben hat? - inwieweit sich daraus der Anfangsverdacht für eine gezielte Manipulation der Wahl ergibt? Ich würde mich daher freuen, wenn die betroffene SPD-Abgeordnete Beschwerde vor dem Bremischen Staatsgerichtshof einlegen würde mit dem Antrag, eine Neuauszählung sämtlicher Stimmen zu erwirken. Nur so können vermutlich sämtliche Auszählungsfehler und das Ausmaß einer eventuellen gezielten Manipulation ermittelt werden. Gegen die Kommunalwahl zur Stadtverordnetenversammlung in Bremerhaven 2015 legten bereits die "Bürger in Wut" (BIW) erfolgreich Einspruch ein, wonach am 18.01.2016 eine Nachzählung der Stimmen vorzunehmen ist. Die BIW hatten ebenfalls erhebliche Unregelmäßigkeiten aufgedeckt: 320 Stimmzettel sind falsch gewertet worden (NZ vom 24.12.2015, Seite 15). Darunter befanden sich 48, die für die BIW hätten gezählt werden müssen (NZ vom 28.11.2015, Seite 13). Die Stadtverordnetenversammlung hatte sich am 03.12.2015 der Empfehlung der von der Stadt beauftragten Gutachter angeschlossen und eine Neuauszählung der Kommunalwahl in Bremerhaven beschlossen. Mit dem Gutachten waren zwei auf das Kommunalrecht spezialisierte Professoren aus Nordrhein-Westfalen beauftragt worden. Prof. Dr. Frank Bätge und Prof. Dr. Michael Schmitz regen in ihrem Gutachten außerdem an, in dem Stimmbezirk der "Fritz-Reuter-Schule Süd" (Wahlbezirk 215/03) komplett neu wählen zu lassen, weil dort Wahlberechtigte unrechtmäßig zurückgewiesen worden sind: sie hatten ihren Personalausweis nicht dabei. Dieses Vorgehen entspricht nicht dem geltenden Recht. Der Wahlberechtigte muss sich nur dann ausweisen, wenn der Wahlvorstand begründete Identitätszweifel hat. Dies ist beispielsweise unstrittig dann anzunehmen, wenn die Wahlbenachrichtigungskarte nicht mitgebracht worden ist. Ansonsten darf der Wahlberechtigte nicht zurückgewiesen werden. Eine eventuelle Neuwahl in diesem Wahlbezirk wird sich aber erst nach einer Neuauszählung ergeben. Bei der Neuauszählung soll nun jeder Stimmzettel und jede einzelne Abweichung dokumentiert werden. Ich meine sogar, dass die Bürger in Bremerhaven einen Anspruch auf die Veröffentlichung sämtlicher Abweichungen haben. Nur so kann sich jeder selbst ein Urteil darüber bilden, welches Ausmaß diese "Unregelmäßigkeiten" haben und inwieweit sich daraus der Anfangsverdacht einer bewussten Manipulation der Wahl ergibt. Damit nicht noch mehr Menschen ins Lager der Nichtwähler abdriften, bedarf es daher meines Erachtens einer lückenlosen Aufklärung und Veröffentlichung dieser "Unregelmäßigkeiten". Ansonsten nimmt das Vertrauen in unsere Demokratie noch weiteren massiven Schaden. Sollte sich bei der Auswertung dieser "Unregelmäßigkeiten" nach der Neuauszählung tatsächlich eine massive systematische Manipulation der Wahl nachweisen lassen, so schlage ich schon jetzt vor, ein Gutachten in Auftrag zu geben, um die Wahlen der letzten 20 Jahre hier in Bremerhaven zu überprüfen. http://www.andre-helmke.de [Autor: RA Dr. André Helmke] |
Anschein einer politischen Polizei | 21.09.2015 - 14:20:59 | 22.12.2015 - 12:04:10 | ||
Sehr nachdenklich haben mich die Pressemitteilungen gemacht, wonach die ursprüngliche "Initiative" der Bremerhavener Gewerkschaft der Polizei (siehe NZ vom 14.08.2015, Seite 18) von namhaften "SPD-Funktionären" unterstützt wird (zunächst NZ vom 14.08.2015, Seite 18: "Mit im Boot ist ..."; siehe ferner NZ vom 07.09.2015, Seite 9; NZ vom 12.09.2015, Seite 13). Nur wenige Tage später nach dem Bekanntwerden dieser Initiative hat die Bremerhavener Gewerkschaft der Polizei (GdP) sogar die Zügel ihrer Initiative gegen die Überführung der Ortspolizeibehörde in eine Landespolizei aus der Hand gegeben und insbesondere an "SPD-Funktionäre" für das Betreiben des Bürgerbegehrens überreicht (siehe NZ vom 22.08.2015, Seite 16; Sonntagsjournal vom 23.08.2015, Seite 2). Dies erweckt bei mir den Anschein einer tendenziell politischen Polizei. Und eines dürfte jedem klar sein: keine Stadt kann auch nur den Anschein einer politischen Polizei gebrauchen! Die GdP (Kreisgruppe Bremerhaven) hat damit meines Erachtens selbst ein weiteres wesentliches Argument für die Überführung der Ortspolizeibehörde in die Landespolizei geliefert. Ich kann es ja menschlich verstehen, dass ein GdP-Chef, der zugleich auch freigestellter Persoanlratsvorsitzender der Ortspolizeibehörde ist, sich für den Erhalt der Ortspolizeibehörde in der Öffentlichkeit einsetzt. Voraussichtlich wird ja auch der selbständige Personalrat der Ortspolizeibehörde im Falle einer Landespolizei nicht mehr benötigt. Ich kann es menschlich auch verstehen, dass so manch einer aus der Führungsebene der Polizei in Bremerhaven keine Lust hat, nach Bremen zur Arbeit zu fahren. Aber geht geht hier nicht um die persönlichen Interessen der einzelnen Polizeibeamten/Innen. Es geht hier um die zukünftige Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt und um nichts anderes. Wenn mit der Landespolizei eine flexiblere und damit noch bessere Polizei hier in Bremerhaven geschaffen werden kann, dann haben das die einzelnen Polizeibeamten/Innen im Interesse der Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt zu akzeptieren. Daher habe ich für das Überreichen der Zügel der Polizeigewerkschaft insbesondere an namhafte "SPD-Funktionäre" überhaupt kein Verständnis! Darüber hinaus ist in der Presse ausschließlich davon zu lesen, dass sich eine "Initiative" gegen die Überführung der Ortspolizeibehörde in die Landespolizei gebildet hat. Von einer "Bürgerinitiative" wird - vermutlich bewusst - nicht berichtet. Zu recht! Denn bei genauerer Betrachtung der Damen und Herren dieser "Initiative" handelt es sich insbesondere um "SPD-Funktionäre" und die Bremerhavener Gewerkschaft der Polizei. Mit dabei ist der ehemalige Oberbürgermeister, der zugleich Polizeidezernent dieser Stadt war, ein ehemaliger Direktor der Ortspolizeibehörde und ein ehemaliger Personalchef der Ortspolizeibehörde. Hieran wird deutlich, dass in dieser Initiative weniger "Bürger", sondern mehr Obrigkeit steckt. Polizeibeamte sammelten sogar in Uniform Unterschriften. Von dieser obrigkeitslastigen Initiative sind die Bürger in Bremerhaven während der Unterschriftensammlung mit einer einseitigen Argumentationslinie doch sehr populistisch informiert und überrumpelt worden. Das hat nichts mit der Idee eines Bürgerbegehren zu tun, sondern war und ist für mich ein typisches Beispiel einer postdemokratischen Kampagne (ähnlich siehe hierzu Colin Crouch, Postdemokratie, Seite 10). Die öffentliche Debatte während des Bürgerbegehrens ist insbesondere so stark von den "SPD-Funktionären" und der Bremerhavener Gewerkschaft der Polizei kontrolliert worden, dass es zu einem reinen Spektakel verkommen ist, bei dem bislang nur einseitige Argumente diskutiert worden sind, die die Initiatoren zuvor ausgewählt haben. Ich hatte gedacht, dass die jüngste Diskussion um die bisher misslungene Einführung der Direktwahl des Oberbürgermeisters kaum noch zu toppen sei. Aber diese postdemokratische Kampagne der "Initiative" hat die Diskussion um die Direktwahl des Oberbürgermeisters in dieser Stadt neu entfacht. Dass die SPD hier in Bremerhaven ein anderes Demokratieverständnis hat, hat sie bereits im Zusammenhang mit der jüngsten Ablehnung der Direktwahl des Oberbürgermeisters hier in Bremerhaven bewiesen. Die Art und Weise, wie insbesondere die "SPD-Funktionäre" das Bürgerbegehren betrieben haben, bestätigt dies einmal mehr. Dass auch die Bremerhavener Gewerkschaft der Polizei ein solches postdemokratisches Verhalten zeigt, ist für mich als ehemaliger Polizeibeamter dieser Stadt doch sehr enttäuschend. Übrigens hätte ein vom Bremerhavener Volke direkt gewählter Oberbürgermeister eine solche postdemokratische Aktion niemals zugelassen. Er hätte ganz bestimmt die Menschen dieser Stadt allumfänglich und sachlich informiert. Ich kann daher nur hoffen, dass die Stadtverordnetenversammlung dem Bürgerbegehren der "Initiative" nicht entsprechen wird, sodass der Weg für einen Bürgerentscheid offen bleibt. So hätten sämtliche Bürgerinnen und Bürger Bremerhavens die Möglichkeit, über eine so wichtige Angelegenheit in unserer Stadt selbst zu entscheiden. Bis zum Bürgerentscheid sollten die Vertreter der Stadtverordnetenversammlung sowie die Vertreter der Landesregierung die Bürger und Bürgerinnen in Bremerhaven über sämtliche Vor- und Nachteile der Überführung der Ortspolizeibehörde in eine Landespolizei unterrichten. Die Bürger und Bürgerinnen Bremerhavens möchte ich bitten, sich auch selbst über das Für und Wider einer Landespolizei ausreichend zu informieren und sich lebhaft an dieser ernsthaften politischen Debatte zu beteiligen. http://www.andre-helmke.de [Autor: RA Dr. André Helmke] |
Überführung in Landespolizei abgelehnt | 07.10.2015 - 11:11:16 | 07.10.2015 - 11:11:16 | ||
Am 01.10.2015 hat die Stadtverordnetenversammlung "einstimmig" die Überführung der Ortspolizeibehörde in eine Landespolizei abgelehnt (siehe NZ vom 02.10.2015, Seite 11). Damit haben sich sämtliche Parteien in Bremerhaven dem Bürgerbehren angeschlossen. Zuletzt hatte die "Initiative" 9600 Unterschriften gegen eine solche Überführung gesammelt. Ich halte diese Entscheidung aus den hier in meinem Blog bereits veröffentlichten Gründen für falsch! Darüber hinaus war der 01.10.2015 ein raabenschwarzer Tag für die Demokratie in Bremerhaven. Mit der "einstimmigen" Entscheidung hat die Stadtverordnetenversammlung die postdemokratische Kampagne der "Initiative" auch noch belohnt. Aufgrund der Bedeutung der Angelegenheit hatte ich erwartet, dass die Stadtverordnetenversammlung dem Bürgerbegehren der "Initiative" nicht entspricht, sodass der Weg für einen Bürgerentscheid offen geblieben wäre. So hätten sämtliche Bürgerinnen und Bürger Bremerhavens die Möglichkeit, über eine so wichtige Angelegenheit in unserer Stadt selbst zu entscheiden. Bis zum Bürgerentscheid hätten die Vertreter der Stadtverordnetenversammlung sowie die Vertreter der Landesregierung die Bürger und Bürgerinnen in Bremerhaven über sämtliche Vor- und Nachteile der Überführung der Ortspolizeibehörde in eine Landespolizei unterrichten können. Exemplarisch möchte ich in diesem Zusammenhang nur auf die Ankündigung des amtierenden Kämmerers der Stadt Bremerhaven, Herrn Michael Teiser, in dem Sonntagsjournal vom 04.10.2015, Seite 2, verweisen. Demnach wird er wegen der Stadt nun fehlenden 27 Millionen Euro demnächst die Menschen in Bremerhaven "mit einer Erhöhung der Grund-, Gewerbe- und Hundesteuer sowie der Kindergartengebühren beehren. Wurde das den Leuten, die unterschrieben haben, auch gesagt? (Teiser a.a.O.)" Sehr schön fand ich seine Ausführungen zum "klaren Menschenverstand". Die "Initiative" mit ihrer postdemokratischen Kampagne gegen die Überführung der Ortspolizeibehörde in eine Landespolizei war und ist für mich ein Desaster für die Stadt Bremerhaven! Es bleibt daher leider nur abzuwarten, bis Bremerhaven eine kreisfreie Stadt von Niedersachsen wird. Dann werden sich hier hoffentlich einige Probleme erledigt haben. http://www.andre-helmke.de [Autor: RA Dr. André Helmke] |
Zum Selbstverwaltungsrecht | 21.09.2015 - 14:26:34 | 22.09.2015 - 11:12:05 | ||
Teilweise wird von der "Initiative" die Auffassung vertreten, das Angebot der Bremer Landesregierung "ziele auf den Kernbereich unserer kommunalen Selbständigkeit, wie sie in unserer Verfassung festgeschrieben" sei (Sonntagsjournal vom 06.09.2015, Seite 3; NZ vom 07.09.2015, Seite 9). Dieses Argument kann mich aus folgenden Gründen keineswegs überzeugen: Die Gemeinde Bremerhaven ist gemäß Artikel 144 Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts und hat das Recht auf eine selbständige Gemeindeverfassung. Hiervon hat die Stadtgemeinde Bremerhaven auch mit ihrer "Verfassung Bremerhavens" (VerfBrhv) Gebrauch gemacht. Es handelt sich dabei um eine Satzung. Bei einer genaueren Betrachtung dieser Satzung findet man jedoch keine Vorschrift, die die Ortspolizeibehörde oder die Schulbehörde als Selbstverwaltungsangelegenheit festschreibt. Lediglich im § 3 Abs. 1 Satz 1 VerfBrhv wird ausgeführt, dass die Stadt ihre Selbstverwaltungsangelegenheiten im Rahmen der Gesetze durch Ortsgesetze regelt. § 3 Abs. 1 Satz 1 VerfBrhv wiederholt im Prinzip nur Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG, wonach den Gemeinden das Recht gewährleistet sein muss, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Bei den Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft werden freiwillige (wie z. B. Theater und Sportanlagen), pflichtige (wie z. B. Schulen, Friedhöfe und Gemeinderatswahlen) und Auftragsangelegenheiten (wie z. B. Bauaufsicht, Meldeverwaltung und die Gefahrenabwehr / polizeiliche Aufgabenwahrnehmung) unterschieden. Die zuvor beschriebene polizeiliche Aufgabenwahrnehmung für die Stadt Bremerhaven ergibt sich aus dem Bremischen Polizeigesetz (BremPolG). Gemäß § 71 Abs. 1 BremPolG nimmt die Polizei Bremen alle Aufgaben des Polizeivollzugsdienstes wahr, soweit sie nicht dem Senator für Inneres und Sport, dem Landeskriminalamt oder der Stadtgemeinde Bremerhaven übertragen worden sind. In der Stadtgemeinde Bremerhaven wird der Polizeivollzugsdienst gem. § 74 Abs. 1 BremPolG von der Ortspolizeibehörde wahrgenommen, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Nach dieser Vorschrift ist die Ortspolizeibehörde Bremerhaven (noch) die letzte kommunale Polizei in der Bundesrepublik Deutschland. In dieser Vorschrift ist aber auch deutlich erkennbar, dass eine Änderung der Aufgabenzuweisung gesetzlich möglich ist. Wenn eine Gemeinde nun durch ein Landesgesetz zur "Hochzonung" von Aufgaben verpflichtet wird, kann sie das in ihrem Recht auf Selbstverwaltung aus Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG verletzen. Ein Eingriff in Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG liegt dann vor, wenn der Schutzbereich der Selbstverwaltungsgarantie verkürzt wird. Die Verpflichtung, Aufgaben dem Land zu übertragen, ist jedenfalls dann ein Eingriff, wenn diese Aufgabe eine Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft betrifft, denn dann kann die Gemeinde über das äOb“ der Wahrnehmung in dieser Angelegenheit nicht mehr entscheiden. Würde der Stadt Bremerhaven per Gesetz die Aufgabenwahrnehmung gemäß § 74 Abs. 1 BremPolG entzogen und gem. § 71 Abs. 1 BremPolG der Landespolizei übertragen, so läge darin ein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung (Auftragsangelegenheiten) vor. Die Stadt Bremerhaven würde dann auch keine eigenen Polizeibeamten/Innen mehr benötigen, weil deren Aufgabenwahrnehmung dann von der Landespolizei wahrgenommen werden würde. Aber keine Angst, es käme dann nicht zu Entlassungen. Dafür hat bereits der vorausschauende Gesetzgeber gesorgt. Bei der Auflösung oder einer wesentlichen Änderung des Aufbaus oder der Aufgaben einer Behörde oder der Verschmelzung von Behörden können gem. § 29 Abs. 3 BremBG Beamtinnen oder Beamte, deren Aufgabengebiete davon berührt sind, ohne ihre Zustimmung in ein anderes Amt derselben oder einer anderen Laufbahn versetzt werden. Wird die Beamtin oder der Beamte in ein Amt eines anderen Dienstherrn versetzt, wird das Beamtenverhältnis mit dem neuen Dienstherrn fortgesetzt (§ 29 Abs. 4 BremBG). Ein derartiger Eingriff in das Selbstverwaltungsrecht der Stadt Bremerhaven wäre aber meiner Ansicht nach verfassungsrechtlich gerechtfertigt. Schranken der Eingriffsbefugnis liegen insbesondere in der Kernbereichsgarantie. Der Kernbereich des kommunalen Selbstverwaltungsrechts ist zwar grundsätzlich anerkannt, seine Reichweite ist aber nie konkret umschrieben worden. Das Bundesverfassungsgericht (siehe nur (BVerfGE 79, 127, 148) stellt für den Aufgabenentzug auf einen Vergleich der Selbstverwaltung in der geschichtlichen Entwicklung mit der aktuellen Situation nach dem Eingriff ab. Der Kernbereich ist demnach erst betroffen, wenn der verbleibende Aufgabenbestand den Gemeinden äkeinen hinreichenden Raum“ zur Selbstverwaltung mehr lässt . Mit der Überführung der Ortspolizeibehörde in eine Landespolizei würden der Stadt Bremerhaven aber diverse weitere kommunale Aufgaben verbleiben. Damit wird deutlich, dass der Kernbereich der Selbstverwaltungsgarantie der Stadt Bremerhaven mit einer Überführung der Ortspolizeibehörde in die Landespolizei nicht betroffen sein würde. Auch die Betrachtung der geschichtlichen Entwicklung der Ortspolizeibehörde ändert daran nichts. Nach dem Zweiten Weltkrieg hatte sich die Polizeiführung im "Lande Bremen" der amerikanischen Militärregierung unterzuordnen. In den Augen der Amerikaner war die Polizei von besonderer Bedeutung für die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Nachkriegszeit sowie für die Unterstützung des Wiederaufbaus in der Stadt Bremerhaven (siehe dazu Nadine Newe, Entwicklung der Ortspolizeibehörde Bremerhaven von 1945 bis 1947, Seite 36). So wurde von den Amerikanern damals die Ortspolizeibehörde als selbständige Polizeibehörde geschaffen (Einzelheiten in Newe a.a.O., Seite 74). Die Entstehungsgeschichte der Ortspolizeibehörde ist also ein Sonderfall der Amerikaner und damit keineswegs ein Novum. Die Länder haben mittlerweile die früher kommunalen Polizeien heute weitgehend verstaatlicht, das heißt, sie nehmen die Polizeiaufgaben weitestgehend durch Landesbehörden und Landesbedienste selbst wahr. Nur Bremerhaven noch nicht. Es wird daher meines Erachtens höchste Zeit, sich nun auch mit den Vorteilen der Überführung der Ortspolizeibehörde in eine Landespolizei zu befassen. Im Rahmen der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung im Falle einer "Hochzonung" müsste weiter der Bremische Senat vor einer Gesetzesänderung lediglich noch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten. Dazu gehört es zunächst, die betroffene Gemeinde, hier also die Stadt Bremerhaven, an dem Vorhaben zu beteiligen. Das hat der Senat getan. Er hat angeboten, Polizei und Lehrer in eigener Regie zu übernehmen und die Stadt dafür im Gegenzug von Personalkosten und Pensionszahlungen in Höhe von 27 Millionen Euro jährlich zu entlasten (NZ vom 18.08.2015, Seite 9). Des Weiteren ist die Überführung der Ortspolizeibehörde in eine Landespolizei auch geeignet, hier in Bremerhaven eine flexiblere und damit noch bessere Polizei zu schaffen. Dazu habe ich bereits in dem Blogthema ausreichend berichtet. Dadurch wird erkennbar, dass die Bremische Landesregierung der Stadt Bremerhaven keineswegs "ein unmoralisches Angebot" gemacht hat. Der Senat hat damit lediglich die verfassungsrechtlichen Vorgaben für eine Hochzonung der polizeilichen Aufgabenwahrnehmung auf Landesebene eingehalten. Sollte die Stadt Bremerhaven das Angebot der Landesregierung ablehnen, bestünde demnach also auch die Möglichkeit, dass die Mehrheit der Bremischen Bürgerschaft gegen den Willen der Stadt Bremerhaven eine Gesetzesänderung beschließt und damit die Ortspolizeibehörde in eine Landespolizei überführt. Fraglich ist dann aber, ob es noch ein weiteres Angebot geben wird? Ich bleibe dabei: Bremerhaven kann die Entlastung in Höhe von 27 Millionen Euro jährlich sehr gut gebrauchen. Vielleicht ergeben sich dadurch ja auch noch ein paar finanzielle Spielräume für freiwillige kommunale Aufgaben wie z. B. für unser Theater und für unsere Sportanlagen. http://www.andre-helmke.de [Autor: RA Dr. André Helmke] |
Zur Aufklärungsquote | 21.09.2015 - 14:29:13 | 21.09.2015 - 14:31:48 | ||
Aus den Reihen der "Initiative" wird teilweise damit argumentiert, dass die Bremerhavener Polizei eine bessere Aufklärungsquote als die Bremer Polizei habe. Dieser Behauptung kann ich aus den folgenden Gründen nicht folgen: Die im Zuge der Veröffentlichung getätigten Hinweise auf die Anzahl der Straftaten sowie auf den Wert im Bereich der Aufklärungsquote der letzten zehn Jahre sollten keinesfalls über die tatsächliche Situation in Bremerhaven hinweg täuschen (ähnlich auch Bund Deutscher Kriminalbeamter (Landesverband Bremen) vom 09.03.2012 auf https://www.bdk.de/ lv/ bremen/ aktuelles/ pks-ein-ausfluss-der-bremer-sparpolitik-1/ ?searchterm= Ausfluss%20 der%20 Bremer%20 Sparpolitik). Die alljährliche Kriminalstatistik liefert nur die Anzahl der bekannt gewordenen Straftaten. Sie sagt jedoch nichts über Taten aus, die entweder nicht angezeigt worden sind oder sich im Dunkelfeld abspielen. Dies gilt gleichsam für den Bereich der Aufklärungsquote. Werden die Täter z. B. beim Ladendiebstahl gleich mitgeliefert, so müssen sie in anderen Deliktsfeldern erst mühsam ermittelt werden (BdK a.a.O.). Außerdem kritisiert Professor Christian Pfeiffer vom "Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen e.V." die amtlichen Aufklärungszahlen als "geschönte Welt" der Polizei (siehe dazu #BECKMANN vom 27.04.2015, Wenig Risiko für Einbrecher?, http:// daserste.ndr.de/ beckmann/ sendungen/ Wenig-Risiko-fuer-Einbrecher, aufklaerungsquote104.html). Als Grund hätten Polizisten ihm vertraulich gestanden: "Weil die da oben schöne Zahlen brauchen für die Politik nach außen." (#BECKMANN a.a.O.) Für die Studie haben die Forscher die Akten von je 500 Fällen von Wohnungseinbruchdiebstahl in Berlin, Hannover, Bremerhaven, Stuttgart und München ausgewertet, die in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfasst waren (#BECKMANN a.a.O.). Professor Pfeiffer hat im Rahmen dieser Studie festgestellt, dass die Polizei mit ihren Aufklärungsquoten kreativ umgeht. So sollen zum Beispiel unaufgeklärte Fälle unter den Tisch fallen oder einem überführten Einbrecher viele ähnliche Fälle zugerechnet werden - auch wenn es dafür keine Beweise gibt. Außerdem werden in den offiziellen Aufklärungsstatistiken Verdächtige mitgezählt, die weder angeklagt noch verurteilt werden (#BECKMANN a.a.O.). Denn für die Polizei gelten Fälle von Einbruchdiebstahl als aufgeklärt, wenn sie einen Tatverdächtigen ermittelt hat und die Akten an die Staatsanwaltschaft übergibt. Ob Verdächtige dann angeklagt und verurteilt werden, ist nicht entscheidend für die Aufklärungsquote. In 80,1 Prozent der von der Polizei übergebenen Fälle stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein (#BECKMANN a.a.O.). Das von der "Initiative" angegebene Argument der "besseren Aufklärungsquote" überzeugt mich daher keineswegs. http://www.andre-helmke.de [Autor: RA Dr. André Helmke] |
Länderfusion mit Einsparpotential | 20.06.2015 - 12:50:12 | 20.06.2015 - 12:51:09 | ||
Auch der CSU-Abgeordnete Reiner Meier sieht derzeit beste Voraussetzungen für eine Bundesländer-Fusion. Über seine Vorschläge wurde in der Welt online berichtet (siehe unter http://www.welt.de/politik/deutschland/article139266289/So-soll-es -mit-der-Neuordnung-Deutschlands-klappen.html vom 08.04.2015, ein sehr lesenswerter Bericht). Zum Einsparpotential einer Neuordnung der Bundesländer wird dort wie folgt ausgeführt: "Er ist sicher, dass mit der Länderneuordnung ein Einsparpotenzial in Milliardenhöhe entstehe. Wenn nicht mehr 16 Landtage, 16 Landesregierungen, 16 Verwaltungsapparate unterhalten werden müssen, wird viel weniger Steuergeld verbraucht. Allein schon die Fusion Hamburgs mit Schleswig-Holsteins würde 100 bis 800 Millionen Euro im Jahr einsparen. Meier beruft sich dabei auf das Ergebnis der Enquetekommission 'Chancen einer verstärkten norddeutschen Kooperation' im Landtag von Schleswig-Holstein aus dem Jahr 2012." (www.welt.de a.a.O.) Mit dem CSU-Abgeordnete bin ich davon überzeugt, "dass der Bevölkerung [auch hier in Bremerhaven und Bremen] effektive und lebensfähige Länder wichtiger sind als tradierte Verwaltungsgrenzen". (www.welt.de a.a.O.) http://www.andre-helmke.de [Autor: RA Dr. André Helmke] |
Fehlerhafte Gutachten | 13.06.2015 - 17:26:02 | 13.06.2015 - 17:26:02 | ||
Im Laufe eines Gerichtsverfahren kommt es häufig vor, dass das Gericht aufgrund fehlender eigener Sachkunde zur Klärung einer Beweistatsache einen Gutachter beauftragt. I. Psychologische Gutachten In Deutschland darf derzeit jeder, der entsprechend ausgebildet ist, psychologische Gutachten schreiben. Bundesweite einheitliche Mindeststandards für psychologische Gutachten an Familiengerichten gibt es derzeit nicht. Mehrere Studien kommen jüngst zu dem Ergebnis, dass viele psychologische Gutachten massive Mängel aufweisen. Ein Familienrichter a. D. schätzt, dass ca. 50 % dieser Gutachten falsch sind (Frontal21 im ZDF vom 18.03.2014). Streiten sich Eltern zum Beispiel nach einer Trennung um das Umgangsrecht, kann dies vor allem für das Kind zur Katastrophe werden. Während meiner forensischen Tätigkeit überprüfe ich - soweit es mir möglich ist - regelmäßig Sachverständigengutachten auf Plausibilität, so auch in dem folgenden Rechtsstreit vor dem Oberlandesgericht Bremen. II. Sachverständigengutachten zur Bewertung der Invalidität eines Tinnitus In einem Verfahren vor dem Oberlandesgericht Bremen war es in einer privaten Unfallversicherungsangelegenheit erforderlich, ein umfangreiches Gutachten zur Bewertung der Invaliditätsgrade der versicherten Person einzuholen. Dabei sollte u. a. die Invalidität eines Tinnitus mit erheblichen sozialen Folgen bewertet werden. Mehrere (sic.!) Gutachter in diesem Verfahren folgten der Argumentation der Autoren Michel und Brusis (HNO-ärztliche Begutachtung für private Unfallversicherungen, HNO 58 (2010) 117-125) und bewerteten den Invaliditätsgrad für den Tinnitus trotz der erheblichen sozialen Folgen der versicherten Person - erst auf Befragung - isoliert lediglich mit 10 Prozent. In den schriftlichen Gutachten wurde der Tinnitus integrierend sogar nur mit 3 Prozent bemessen. Die Gutachter begründeten ihre Bewertung damit, dass alle dem Ohrgeräusch angelasteten Folgeschäden wie Schlaflosigkeit und Depression von der Leistung ausgeschlossen blieben, auch dann, wenn eine organische Ursache vorliege (so Michel/Brusis a.a.O.). Diese Argumente der Gutachter haben mich aber nicht überzeugen können. Deshalb habe ich zunächst auf Urteile verwiesen, wonach ein Tinnitus, welcher eine organische Ursache hat, nach den privaten Unfallbedingungen im Rahmen der Invaliditätsabrechnung nach seinem jeweiligen Schweregrad berücksichtigt werden muss (siehe nur BGH, Urteil vom 29.9.2004, Az. IV ZR 233/03 OLG Köln, VersR 2000, 1489). Zudem ging der Verweis der Gutachter auf die Bewertungstabelle nach Michel und Brusis fehl, weil diese Bewertungstabelle anhand der Gliedertaxe der AUB 94 erstellt wurde. Als Eckwerte haben die Autoren gemäß dieser AUB bei einer vollständigen Taubheit auf einem Ohr 30 Prozent und auf beiden Ohren 60 Prozent zugrunde gelegt. Diese AUB 94 waren aber mit den vertraglichen Vereinbarungen der Parteien in diesem Gerichtsverfahren vor dem OLG Bremen, wo um die GUB 99 gestritten wurde, nicht vergleichbar, womit die Bewertungstabelle nach Michel und Brusis schon deshalb (mathematisch) nicht herangezogen werden durfte. Des Weiteren ist zu berücksichtigen gewesen, dass Michel und Brusis in ihrer Bewertungstabelle lediglich eine reine proportionale Berechnungsmethode zum Körperschaden vorgenommen haben. Die individuellen Beeinträchtigungen aufgrund der psychischen Folgen des otogenen Tinnitus sind nicht berücksichtigt worden. Damit waren sämtliche Gutachten diesbezüglich fehlerhaft. Das Oberlandesgericht Bremen folgte schließlich meiner Argumentation und erließ den folgenden Hinweisbeschluss. III. Hinweisbeschluss des OLG Bremen vom 29. September 2014, Az. 3 U 51/13 = 6 0 588/08 LG Bremen "1. Die Parteien werden auf Folgendes hingewiesen: a. Es ist eine ergänzende Beweisaufnahme erforderlich zur Bewertung des Invaliditätsgrades des Tinnitus, da das Gutachten der Sachverständigen [...] die psychischen Auswirkungen des Tinnitus nicht einbezieht. b. Bei der Bewertung des Invaliditätsgrades des Tinnitus soll der Sachverständige nicht nach der Tabelle von Brusis vorgehen, weil diese Tabelle von falschen Voraussetzungen ausgeht. Aus dem Aufsatz von Michel und Brusis (VersMed 2007, 73) ergibt sich, dass die Autoren die psychischen Auswirkungen eines Tinnitus in der privaten Unfallversicherung im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung und dem sozialen Entschädigungsrecht - als nicht zu entschädigende Tinnitusfolge ansehen. Insoweit stützen sie sich ausdrücklich auf das Urteil des BGH vom 29.9.2004, IV ZR 233/03. Das Urteil trägt diese Ansicht nicht. In der Entscheidung führt der BGH aus, dass krankhafte Störungen, die eine organische Ursache haben, nicht vom Versicherungsschutz ausgeschlossen seien, auch wenn im Einzelfall das Ausmaß, in dem sich die organische Ursache auswirkt, von der psychischen Verarbeitung durch den Versicherungsnehmer abhänge. Darüber hinaus gibt der BGH dem Berufungsgericht mit der Zurückverweisung auf, Feststellungen für den vom Versicherungsnehmer zu beweisenden Grad der durch das Unfallereignis hervorgerufenen Invalidität zu treffen, wobei für die konkrete Ausgestaltung des Gesundheitsschadens und seiner Dauerhaftigkeit der Maßstab des § 286 ZPO gelte. Hieraus ergibt sich, dass der BGH eine sachverständige Beurteilung zur konkreten Ausgestaltung des Gesundheitsschadens für geboten hält, der ein feststehender Prozentsatz vom Invaliditätsgrad des Hörverlustes nicht gerecht würde. Anderenfalls wären weitere Feststellungen bei einem Hörverlust mit gleichzeitigem Tinnitus nie erforderlich. Bei der Bewertung der Invalidität des Tinnitus ist somit eine Bemessung außerhalb der Gliedertaxe vorzunehmen. Hierbei sind ausschließlich medizinische Gesichtspunkte zu berücksichtigen (Ziff. 2.1.2.2.2 GUB 99). Die Schätzung des Invaliditätsgrades muss sich an der körperlichen Leistungsfähigkeit eines durchschnittlichen (normalen) Versicherungsnehmers gleichen Alters und Geschlechts orientieren. Bei der Feststellung der Beeinträchtigung bleiben besondere Kenntnisse und Fertigkeiten außer Betracht. Die Tätigkeit in einem ausgeübten Beruf ist für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit (anders als in der Berufsunfähigkeitsversicherung) kein maßgebendes Beurteilungskriterium. Die Definition der Invalidität stellt allein auf die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit ab und zielt damit auf jeden Versicherungsnehmer, unabhängig davon, ob er berufstätig ist oder nicht (OLG Hamm Urteil vom 9.5.2007, 20 U 228/06, Rn. 40,41, zitiert nach juris). Die Bewertung des Invaliditätsgrades außerhalb der Gliedertaxe hat sich gleichwohl an den Vorgaben der Gliedertaxe zu orientieren. Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass sich die Erweiterung des Versicherungsschutzes über die von der Gliedertaxe erfassten Körperteile hinaus ebenfalls an einem generellen Maßstab orientieren muss. Allerdings liegt eine 100-prozentige. lnvalidität nicht nur dann vor, wenn der Versicherte gar nicht mehr beruflich arbeiten und auch im Privatbereich keine Leistung mehr erbringen kann. Demzufolge hat nach der Bestimmung der Invalidität eine Kontrollüberlegung dahingehend zu erfolgen, ob die gefundene Invalidität sich in das System und die Wertungen der Gliedertaxe einfügt, und ob der gefundene Invaliditätsgrad zu einem Wertungswiderspruch führt (OLG Hamm, a.a.O.). 2. Der Beweisbeschluss des Senats vom 13.3.2014 (Bl. 612 der Akte) wird dahingehend ergänzt, dass der Sachverständige unter Einbeziehung der Hinweise in Ziff. 1 dieses Beschlusses eine Bewertung des Tinnitus vornehmen soll. [...]" http://www.andre-helmke.de [Autor: RA Dr. André Helmke] |
Das Konglomerat | 04.05.2015 - 13:37:00 | 04.05.2015 - 13:40:30 | ||
Die von Lerche beschriebenen süddeutschen Guglmänner und Guglfrauen gibt es übrigens auch im norddeutschen Raum. Hier im Norden agieren sie aber nicht nur innerhalb einer Dienststelle, sondern behördenübergreifend, in Institutionen, in Unternehmen und auch in der Politik. Weil sie bösartig und kriminell sind, sich wie ein Spinnennetz über diese Region ausdehnen, werden die Guglmänner hier im Norden hinter vorgehaltener Hand mit "Das Konglomerat" bezeichnet. Diese Guglmänner arbeiten eng zusammen, obwohl sie an unterschiedlichen Orten eine Beschäftigung gefunden haben. Sie agieren sehr konspirativ und halten zusammen wie Pech und Schwefel. In der Presse werden solche Machenschaften nur selten öffentlich gemacht. Aber auch dann habe ich den Eindruck, dass - nach Möglichkeit - möglichst bald der Deckmantel des Schweigens darüber gelegt wird. Kann eine öffentliche Diskussion nicht vermieden werden, so wie die jüngsten Affairen es gezeigt haben, bestätigt sich nach meinen persönlichen Erfahrungen der Eindruck, dass es sich dabei lediglich um die Spitze des Eisberges handelt. In diesem Zusammenhang möchte ich auf ein sehr interessantes Buch von Jürgen Roth verweisen: Spinnennetz der Macht - Wie die politische und wirtschaftliche Elite unser Land zerstört (ISBN: 978-3-430-20134-6). Lösungsvorschläge habe ich bereits im Jahre 2001 bei der Darstellung des (fiktiven) interessanten Falles "Mobbing oder mehr ..." auf meiner Homepage unter www.andre-helmke.de gemacht: Direktwahlen sind meines Erachtens so wichtig geworden wie noch nie! Ich kann mir gut vorstellen, dass das eine oder andere Opfer ziemlich enttäuscht ist von den Machenschaften dieser Guglmänner . Dies ist auch verständlich, wenn man bedenkt, dass sich diese in Wirklichkeit doch asozialen Menschen immerhin fette Häuser, große Autos und teilweise sogar Boote leisten können. Ich kann Sie aber beruhigen, denn es gibt den § 199 Abs. 1 BGB. Demnach beginnt bei deliktischen Schadensersatzansprüchen die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren in der Regel erst dann, wenn das Opfer von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schädigers Kenntnis erlangt hat. Es gibt also noch Hoffnung, diese Kriminellen im Einzelfall zu ermitteln und sie auf Schadensersatz zu verklagen, irgendwann jedenfalls! Bis dahin wünschen wir mal diesen Guglmännern und Guglfrauen eine "angenehme" Nachtruhe ... http://www.andre-helmke.de [Autor: RA Dr. André Helmke] |
Dekadenz und Ignoranz | 08.12.2014 - 12:10:58 | 08.12.2014 - 12:10:58 | ||
Da wird in einer so wesentlichen Angelegenheit (es geht hier um direkte Demokratie!) mal eben so ein kurzer Bericht in der Nordsee-Zeitung (NZ vom 06.12.2014, S. 18) veröffentlicht mit der Anmerkung des Bremerhavener Kommunalpolitikers und Parteivorsitzenden der Grünen, Frank Willmann, wonach sich eine Direktwahl des Oberbürgermeisters in Bremerhaven erledigt habe, wenn die Amtszeiten an die Wahlperiode angepasst werden würden. Damit hat Rot-Grün nun wirklich eine gute Chance verpasst: sie hätten einfach nur die Magistratsverfassung von Hessen übernehmen müssen. Ich finde es mittlerweile ungeheuerlich, mit was für einer Dekadenz und Ignoranz der Bremerhavener Bevölkerung gegenüber hier Politik gemacht wird. 90 Prozent der Befragten Bremerhavener haben sich für eine Direktwahl des Oberbürgermeisters ausgesprochen (NZ vom 19.11.2013, S. 9)! Ich habe nun den Eindruck, dass sich die Mehrheit von Rot-Grün ungern von einem externen Oberbürgermeister "in die Karten schauen lassen will". Die lange Wahlperiode von 5 Jahren in den anderen Bundesländern ist übrigens nur gerechtfertigt, weil dort der (Ober-) Bürgermeister direkt vom Volke gewählt wird. Deshalb kann ich dem FDP-Landesvorsitzenden Prof. Dr. Hauke Hilz nur zustimmen, wenn er gegenüber der Nordsee-Zeitung (NZ vom 06.12.2014, S. 18) ausgeführt hat, dass diese Verlängerung die Mitwirkungsrechte und Möglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger nur unnötig einschränkt. Da muss man erst einmal tief durchatmen, um zu erkennen, was hier in Bremerhaven passiert ist: da will Rot-Grün unsere Stadtverfassung reformieren, um die Bürgerbeteiligung zu verbessern. So hieß es in deren Antrag vom 06.12.2012 (Nr. StVV – Ä-AT 9/2012 zu AT 49/2012): 'Direktwahl des Oberbürgermeisters (GRÜNE/SPD) [...] Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung setzt einen Ausschuss "Reform der Stadtverfassung und Verbesserung der Bürgerbeteiligung" ein. [...]' Stattdessen beschließen sie eine Verlängerung der Wahlperiode um ein Jahr, wodurch den Bürgern Mitwirkungsrechte verkürzt werden. Kaum zu glauben! Da muss man sich nun wirklich nicht wundern, wenn immer mehr Menschen politikverdrossenener werden. Des Weiteren möchte ich noch auf eine Besonderheit hinweisen: wir haben hier in Bremerhaven – noch – eine kommunale Polizei und der Oberbürgermeister ist gem. § 44 Abs. 3 Satz 1 der Verfassung für die Stadt Bremerhaven (VerfBrhv) Dienstvorgesetzter der städtischen Bediensteten, mithin auch aller Polizeibeamten/innen. Bekanntlich hat die Polizei weitreichende Befugnisse, um in die Rechte der Bürger einzugreifen. Da der Oberbürgermeister in seiner Eigenschaft als Dienstvorgesetzter auch über eine umfassende Weisungsbefugnis gegenüber der Polizei verfügt, ist es meines Erachtens sogar verfassungsrechtlich geboten, den Oberbürgermeister direkt vom Volke wählen lassen. Dies ergibt sich aus dem Demokratieprinzip, wonach tiefgreifende Eingriffsbefugnisse in die Rechte des Bürgers (sogenanntes hoheitliches Handeln) einer unmittelbaren demokratischen Legitimation bedürfen (tendentiell wohl auch BVerfGE 93, 37, Rdnr. 93). Hoffentlich bleibt es bei dem Versprechen der CDU und FDP, sich weiterhin für die Direktwahl des Oberbürgermeisters in Bremerhaven einzusetzen. Die nächste Kommunalwahl am 10.05.2015 kommt bestimmt und die Bevölkerung in Bremerhaven hat mit dem Umfrageergebnis der NZ vom 19.11.2013 ein deutliches Signal gesetzt. Ich kann nur hoffen, dass möglichst alle von ihrem aktiven Wahlrecht am 10.05.2015 Gebrauch machen werden. http://www.andre-helmke.de [Autor: RA Dr. André Helmke] |
90 Prozent für Direktwahl | 20.11.2013 - 11:07:54 | 20.11.2013 - 11:07:54 | ||
In einer Befragung der NORDSEE-ZEITUNG unter 2326 Frauen und Männern haben sich 90 Prozent der Befragten für eine Direktwahl des Oberbürgermeisters ausgesprochen (NZ vom 19.11.2013, S. 9). Zwar war diese Befragung nicht repräsentativ, aber meines Erachtens doch sehr aufschlussreich. Ich bin begeistert! Dies zeigt doch sehr deutlich, wie viele Menschen auch hier in Bremerhaven die Politik gern aktiver und unmittelbarer mitgestalten möchten. http://www.andre-helmke.de [Autor: RA Dr. André Helmke] |
Gesetzliche Hürden für eine Länderfusion | 01.08.2013 - 15:40:56 | 01.08.2013 - 15:40:56 | ||
Leider werden für eine Länderfusion im Grundgesetz hohe Hürden gesetzt (siehe hierzu u. a. http://www.hamburgische-buergerschaft. de/cms_de.php?templ=president_rede_detail.tpl&sub1=96&sub2=166&con t=2367): Gemäß Art. 29 Absatz 2 GG ergehen Maßnahmen zur Neugliederung des Bundesgebietes durch Bundesgesetz, das der Bestätigung durch Volksentscheid bedarf. Die betroffenen Länder sind zu hören. Um hier Missverständnisse zu vermeiden, möchte ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich mit meinem Vorschlag keinesweg die föderale Ordnung in Deutschland abschaffen, sondern nur ein wenig fusionieren möchte. Die föderale Ordnung ist historisch bedingt ein fundamentales Verfassungsprinzip der Bundesrepublik. Sie ist durch Art. 79 GG festgelegt und wird durch den Artikel 79 sogar vor Änderungen geschützt. Art. 79 Abs. 3 lautet: "Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig. " Allerdings ist die derzeitige Aufteilung in 16 Bundesländer keine festgeschriebene Gliederung. Ganz im Gegenteil: Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben eine eventuelle Neuordnung der Bundesländer fest einkalkuliert. Daher heißt es im Artikel 29 Absatz 1 des Grundgesetzes: "Das Bundesgebiet kann neu gegliedert werden, um zu gewährleisten, dass die Länder nach Größe und Leistungsfähigkeit die ihnen obliegenden Aufgaben wirksam erfüllen können. Dabei sind die landsmannschaftliche Verbundenheit, die geschichtlichen und kulturellen Zusammenhänge, die wirtschaftliche Zweckmäßigkeit sowie die Erfordernisse der Raumordnung und der Landesplanung zu berücksichtigen." So kann ein neues Bundesland auf drei unterschiedlichen Wegen entstehen: Zunächst ist gem. Art. 29 Abs. 2 GG eine Initiative vom Bundes- gesetzgeber aus möglich. Dieser kann durch ein Bundesgesetz mit anschließendem Volksentscheid die Neugliederung beschließen. Dies ist allerdings ein sehr schwieriger Weg. Die zweite Möglichkeit ist ein Volksbegehren gem. Art. 29 Abs. 4 GG. Dafür müssten sich in einem Gebiet mit mindestens einer Million Einwohnern ein Zehntel der Wahlberechtigten für eine Neugliederung aussprechen. Dieser Weg ist meines Erachtens auch schwierig. Der dritte Weg ist eine Länderfusion auf Initiative von Bremen und Niedersachsen, die gem. Art. 29 Abs. 8 GG per Staatsvertrag geregelt werden könnte. Dieser Staatsvertrag müsste noch mit einem Volksentscheid besiegelt werden und bedarf zusätzlich der Zustimmung des Bundestages. Gemäß Art. 29 Abs. 8 Satz 4 GG kann die Bestätigung auf Volksentscheide in Teilgebiete beschränkt werden, wenn der Staatsvertrag nur Teilgebiete der Länder (wie z. B. Bremerhaven) betrifft. Mit Niedersachsen wird vermutlich ohnehin eine Fusion nur zu haben sein, wenn sichergestellt ist, dass die Bürger in Niedersachsen nicht für die Altschulden von Bremen direkt oder indirekt mit einzustehen haben. Deshalb sind Verhandlungen gleichzeitig mit Niedersachsen und dem Bund unabkömmlich, damit hier eine vernünftige Lösung gefunden wird. Sollten beide Länder von Anfang an gleich den Bund mit einbeziehen, so halte ich den dritten Weg für möglich! http://www.andre-helmke.de [Autor: RA Dr. André Helmke] |
Bereitschaft, die Direktwahl mitzutragen | 10.09.2012 - 10:22:07 | 11.09.2012 - 10:24:22 | ||
Gegenüber dem Sonntagsjournal erklärte der CDU-Fraktionschef Paul Bödeker nun seine Bereitschaft, eine Direktwahl des Oberbürgermeisters in Bremerhaven mitzutragen: "Ich wäre ja bereit, eine Direktwahl mitzutragen, wenn das so gewünscht ist. Über eine solche Verfassungsreform, die sehr tiefgreifend wäre, kann man reden." (Sonntagsjournal, 09.09.2012, S. 6) Ich meine, wenn Frankfurt dies geschafft hat, dürfte dies für Bremerhaven doch wohl auch kein Problem sein, oder? http://www.andre-helmke.de [Autor: RA Dr. André Helmke] |
Neues Wahlrecht funktioniert | 12.06.2011 - 17:52:30 | 19.04.2012 - 16:25:17 | ||
Das neue Wahlrecht im Lande Bremen scheint zu funktionieren. Von den Parteien zum Teil schlecht platzierte Kandidaten auf den Wahllisten sind durch persönliche Wählerstimmen nach vorn gerückt und gelangten so in die Bürgerschaft bzw. in die Stadtverordnetenversammlung von Bremerhaven (siehe nur FAZ, 30.05.2011, S. 4 und NZ, 24.05.2011, S. 10). Dies hat nun auch der Parteienforscher an der Uni Bremen, Herr Lothar Probst, am 11.04.2012 bestätigt (siehe NZ, 12.04.2012, S. 12). Nach seiner Untersuchung flogen sogar einige Kandidaten von der Liste raus, weil die Wähler über die Personenwahl Kandidaten mit Migrationshintergrund attraktiver hielten. Für eine noch unmittelbarere Demokratie würde ich auch eine reine Personenwahl unterstützen. Jedenfalls scheint auch den Wählern das neue Wahlrecht zu gefallen. Es bewegt sich endlich was! http://www.andre-helmke.de [Autor: RA Dr. André Helmke] |
Engagement für unsere Demokratie | 09.12.2011 - 11:35:58 | 09.12.2011 - 11:35:58 | ||
Hiermit möchte ich in diesem Zusammenhang auf einen sehr interessanten Bericht in der FAZ vom 07.12.2011 (Geisteswissenschaften), Seite N 4, zum "ehernen Gesetz der Oligarchie" (zur Eigennützigkeit einiger Herrscher) von Philipp Erbentraut, wissenschaftlicher Mitarbeiter des Instituts für Parteienrecht und Parteienforschung der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, zu den von dem Soziologen Robert Michels zwischen 1907 und 1911 vorgelegten Thesen zur Demokratieentwicklung hinweisen. Michels bezeichnete damals den wahren Wert der Demokratie als einen Prozess, der sich immer wieder an das unerreichbare Ideal annähert und verglich dies mit der scheinbar erfolglosen Suche nach Gold: "Die Aufgabe des Einzelnen wird also die des Schatzgräbers sein müssen, der von seinem sterbenden Vater einen Schatz angezeigt erhielt: der Schatz ist zwar nicht auffindbar, aber die an die Suche nach ihm gesetzte Arbeit des Sohnes macht den Acker fruchtbarer." (Michels, zitiert nach: Erbentraut, FAZ, 07.12.2011 (Geisteswissenschaften), Seite N 4). Der Verein "Mehr Demokratie“ hat mit der Einführung dieses neuen Wahlrechts bewiesen, dass es nicht nur bei der Schatzsuche bleiben muss, sondern manchmal auch ein "Goldtaler" gefunden wird. Es lohnt sich also, sich für unsere Demokratie einzusetzen. http://www.andre-helmke.de [Autor: RA Dr. André Helmke] |
Bloggen mit Justitia21 | 19.12.2010 - 12:20:22 | 19.12.2010 - 12:20:22 | ||
Hallo Welt, so könnte eine Antwort zum obigen Thema "Bloggen mit Justitia21" aussehen. http://www.justitia21.de [Autor: RA Dr. André Helmke] |